Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

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Tultur. Mutatlonen. Sind der Aufsicht des kandw. Dep. uͤbertragen, VII. 170. 
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Turatel. Vergeschriebene Puncte zu ausführlichen Verzeichnissen über die Enhelen von Fülsten, 
Grafen und Ritterguts-Be sizern, VII. q61. S. Pflegschaft, Vormundschaft. 
D. 
Dekanate, (. Kirche. 
Dekane. Sie haben in Gemeinschaft mit den weltlichen Oberkeamten die Ehesachen der Protestan- 
ken zu behandeln, VII. 17. Ausnahme, tbend. "6 
Dellnquenten. Von ärtztlichen JZeugnissen über dieselben, VII. qas. 
Departements. Deren Anzahl und Benennung, O. M. §. 2. Amts-Verrichtungen und Vorrechte 
ihrer Chefs, &. o. 10. rr. — VII. 173. Strafbefugnis derselben, VI. 52. 5. 4. 
Deserteurs. Von ihren Transporten und deren Kosien = Berechnung, VII. uu7. 601. Wie von Ci- 
vil-Behdrden mit Durchpassierenden, die sich wegen Desertion verdächtig machen, zu verfah- 
ren, 107. K. r. Strafe der Beherbergung oder Verbergung eines Deserteurs, ebend. und 108. 
8 Pflicht der Civil-Behdrden bei erhaltener Anzeige ven einem Deserteur, 198. g. 5. 
trafe dießfalsiger Nachlaͤssigkeit, . 7. Wie Beamte mit fremden Deserteurs zu verfahren 
haben, 448. 8. 11. ie auf Gencral-Pardon sich stellenden sollen blos mit einer Marschrou- 
te versehen eingesandt werden, VIII. 360. Maaoregeln gegen Deserteurs, C. O. J. 20. Be- 
richt-Erstarrung über ihr Vermögen monirt, IX. 407. 
Diäten, Negulat v. VIIII. 279. solg. Die Kön. Piener, die bu ihren Reisen Pferde zu gebrauchen 
legitimirt sind, dürfen nicht mehr anrechnen, als sie gebraucht haben, IX 422. " 
Dienstbarkelten. In Sachen welche 6(öbn betreffen, ist von Oberamtei-oder Stadtgerichten umimtelbar 
an das Justiz= Collegium zu appelltren, VI. 40. J. 20. 
Dlenbesezongen, s. Aemter. “ 
Dlenstbeten, männliche. Vorschrift für die, welche sich ausserhalb ihres Oberamts im Kdnigreich 
aufhalten wollen, VII. 9. 451. 
Dinggelder, s. Kaufschilling. 
Disécefan= Eintbe#lung samrlicher evang. lutherischer Pfarreien, VII. Nr. 44. 
Directlonen. Ihr Strafbefugnis, VI. 52. 4. 4. 
Dispe nsations- Ert hellungen. Fuͤt Minderjaͤhrige wegen Vermoͤgens-Verwaltung gehoͤren zum Res- 
sort der K. Regim. Dep. VII. -8. Von der Obsignarion und Inventur sind an den Tutelar-— 
Rarh verwiesen, ebend. In Ehesachen sind dem Ob. Just. Coll. I1 Sen. überlassen, VI. qJl. 
K. 33. Oaß über die Minderjährigen, welche die ehegerichtliche Dispensarion erhalten haben, 
alle 14 Tage den betreffenden Krelsämtern Verzeichnisse mitzurheilen seien, VIII. 260. 
Dispensations-- Grsuche. Die wegen Vermdgens-Verwalrung und Heurathen nicht in Einer Birt- 
scheift anzubringen, VI. r3. In den Beiberichten zu Minerenntäts-Disp. Gesuchen soll das 
Alter des Supplikanten nicht mit Zahlen, sendern mit Worten auêogedrütt werden, 31. Was 
in Betreff der Dispensarienen bei Chen zwischen Lurher. und Kathol. Religienoverwandten zu 
beobachten, VII. J05. 
Dicpensazorlum, (. Apoctheker. . 
Documente. Die fuͤr das Ausland bestimmten hat das K. Cabinets-Ministerium zu beurkunden, 
O. M. 9. 3. In wie fern auswaͤrts verfertigte die gesezliche Glaubwuͤrdigteit besizen, VUII. 
561. C. 1. Dle Beglaubigung vorgelegter Ürkunden ist den K. Notarien uͤbertragen, §. 12. 
Was sie dabei zu beobachten haben, 9. 13-16. S. Instrumeente, Ehestiftungen, Teslamente uss. w. 
Domaͤnen. Die Aufsucht uͤber die K. Staats-Domaͤnen ist dem Laudw. Dep. der K. Ob. Fin. Kam- 
mer uͤbertragen, Vll. 170. 
Dominen- Nammer. (Cof= u.) In wiefern die dazu gehoͤrigen Vemter und Orte zu den Kreisen zu 
rechnen, O. M. F. 24. Wohin die Einkünfte davon einzuliefern, und die Rechnungen zu stel- 
len, iend. Purificatton und Ubtretungen zwischen derseiben und der Finanz-Kammer, VII. 
21. Einrichtung des Hof-und Dem. Kammer-Cellegimnö und seiner Balleien, 117. 
3— 1809q.
	        
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