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Nachmittags um 2 Uhr hier auf dem Rathhauße einzusinden, und glaubwürdige overamtlich gestegelte Zeug-
nisse mitzubringen, daß sie ehrüch, fleißig, von guter Aufführunz, der Za#dwirehschaft kundig, und im Sean-
de sepen, für eine Summe von 4ooo fl. einfache gerichtliche Caukion zu leisten. Den 4. Febr. 1809.
· « . Siitte- erwalkung allda.
Iwiefalten. Die am 10. Dkt. 1808. vorgenommene Verleihung des heerschaftl. Brauhauses (siete
Regierungs-Blatt Nro 43. vom 24. Sept. 1808.) erhielt die allergna#digste Ratification nicht. Die Wie-
derverieihung geschiehet am Samstag den 1#8. Febr. Vormittags 0 Uhr in der Cameral-Verwaltung Zwiefal-
ten. Der Beständer mnß ein gelernter Bräuer seyn, und #ine Caution von zooo fl. in Capitalien, barem
Geld oder 2facher Güter-Versicherung einlegen. Den 2. Febr. 1809. Cameral-Verwaltung.
Brakenheim. Oienstags den 7. Merz wird in hiesigem Oberamt die Conscription vorgenommen
wehwegen alle diesenige Milikairpslichtige, welche sich ausser dem hiesigen Oberamt aufbalten, hiem#t aufgeru-
fen, werden, sich einige Tage zuvor ohnfehlbar und bei sonst zu gew uten habender Bestrafung in ihrem Heim-
wesen einzusinden. Den r. Febr. 1800. beramt allda.
Gaildorf. Alle Obrigkeiten werde gereten bie in ibren Amtsbezirken sich aufbaltenden Cantonspflich=
tige des disseitigen Oberamts anzuweisen, daß sie sich zur R'wision der Coascriptions-Listen auf den 4. Merz
in ihrer Heimat einfinden sollen, wozu die Consccibirte bei den gesezlichen Strafen hiemit selbst auch aufgeru-
fen werden. " Oberamt allda
Schönthal. Da nach neueren Befehlen die Conscription im biesigen Oberamt erst den 23. Merz ihren
Anfang nimmt, so werden sämtliche tüchtige oder untüchtige, mit oder ohne Wanderpaß abwesende Canton=
pflichtige des biesien Oberamts mit Einschtuß des vormaligen Oberamts Mökmühl und der Patrimonialäm=
ter Aschtaausen, Assumstadt, Domenek, Dörzbach, Jsthausen, Laibach, Mesbach, Korb und Rossach an-
durch aufgefordert, sich auf obigen Termin in ihrem Geburksort einzusinden, und zur Conscription zu stellen.
Sämtliche obrigkeitliche Behörden des Königreichs werden er'ucht, von opigem Tage an keinem Cantonpflichti-
en des hiesigen Oberamts ohne neuen Wanderpaß den Aufenthalt in ihrem Bezirke zu gesiatten. Den 1
Teir. 1809. Kön. Ober= und Souver. Amt allda.
Urach. Bis auf den 6. künftigen Monats Merz nimmt die Musterung ihren Anfang, wobei auch die-
jenige ledige Leute, welche nur einmal unbedingt unkücheng erklärt worden sind, und diejenige, welche im Laufe
18 Jahre zurüklegen, auch zu erscheinen haben. Den 2. Febr. 809. Oberamt allda.
Stadt Waldser Da im Monat Februar sämtliche Conscriptions= Listen des untersezten Könial.
Ober= und Souverainekts-Amts revidirt, die Cantonspllichtige, gemessen und visitirt werden sollen, so wid
jeder von seinei Geburtsort Abwesende zur Räkkehr bis auf den 12. Febr. ernstlich erinnert; zugleich alle
Orts-Obrigkeiten geziemend ersucht, ie in ihren Amtsbezirken sich aufhaltende ledige Pursche L diesen Tag
in ihre Heimath zu verweisen, um ssch keiner Verantwortung auszusezen, und bei Vornahme der Conseription
nicht gebindert zu werden. Den 20. Jan. 1800. Kön. Ober= und Souver. Amt allda.
Iwiefalten. Die Revision der Gonscriptions-Listen in dem hiesigem Oberamt wird in der Mitte die-
ses Monats ihren Anfang nehmen; es werden daher sämrliche Conscriptionspflichtige von dem hiesigen Oberamt
welche gegenwärtig sich aulserhalb ihres Geburtsorks aufhalten, hiemit aufgerufen, sich unverzuglich in demselben
einzufinden, oder der in den Gesezen bestimmten Strafen gewirtig zu seyn; zugleich werden alie obrigkeitliche
Stellen ersucht, die sämtliche Conscriptionspflichtize von dem hiesigen Oberamnt, welche sich in ihren Amésbezir=
ken aufhalten in ihr Heimwesen zu verweisen. Den 1. Febr. 1800. Obrramt allda.
Kreis Oehringen. Oberamt Neuenstein. Sämeliche nach kehende militairpflichtisc Adwesende des
Souverainecs-Oberamts Neuenstein werden hiemit theils zum zweiten theils zum drittenmäle wiederholt
ausgefordert, bei sonst unvermeidlicher Eintretung der in Königl. Conscriptions= Ordnung festgesezten Strafen,
mmmlich dem Verlust des Unterthanenrechts und Cenfiscation ihres Vermögens sich inner der peremtorischen
Frist von 3 Monaten obnfeblbar vor hiesigem Oberamt zu stellen. Von der Kreisstadt Oehringen:
Jehy. Gottfr. Gust. Gack. Christ. Ludw Han“. Carl Fried. Gottl. Pfund. Ge Fried. Heinle. Johann
Christ. Schumacher. Ge. Jué. Schumacher. Joh. Adam Arnold. Toh. Goktl. Leidle, von Möhrig. Johan
Ludw. Leei. Ge. Ludw. Grôner. Carl Fried. Baier. Joh. Wich. Geiersbacker. Georg Andr. Laidia.
Ebrist. Böbhm. Joy. Ludw. Knorr. Joh. Christ. Knorr. Ge. Aug. Weiß. Mdhil. Fried. Weiß. Joham
Gokttfr. Albrecht Diem. Joh. Dav. Friedrich. Irh. Gottl. Heinr. Diem. Joh. Carl Storch. Joh. Georg
Oesterle. Fried. Gottl. Friz. Joh. Jak. Kranß. Joh. Fried. Schertle Joh. Ge. Koxpenhöfer. Johmn
Ge. Schneider. Joh. Zudw. Carl Krauß. Job. Christopy Janle. Joh. Heinr. Markt. Kosch. Joh. Boktl.
Gedet. Joh. WilS. Heinr. Neuburger. Joh. Fried. Bührer. Joh. Deinr. Bührer. Ge. Aug. Seible.