Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

502

HKilinigl.  Entlassungs=  P  atent  der  an  die  Krone  Baiern  in  Folge  des  Staatsvertrays
abgetretenen  Unterthanen,  vom  6.  Nov.  1810,  «

Wir  Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  Koͤnig  von  Wuͤrttemberg,  Souveraine
Herzog  in  Schwaben  und  von  Tek  2c.  rc.  #.

Fügen  hiemit  zu  wissen:

Durch  den  von  Uns  und  des  Königs  von  Baiern  Majestät  zu  Paris  am
13.  Mat  d.  J.  abgeschlossenen  Stagts-Vertrag  ist  zwischen  den  Königreichen  Württemberg

  und  Baiern  die  nachstehende  neue  Grenze  festgesezt  worden:
Lautet  von  Wort  zu  Wort,  wie  im  Besitz-Ergreifungs-Patente.

Da  mun  die  Uebergabe  der  durch  diese  Gren;-Bestimmung  von  Uns  abger#tenen
Gebietstheile  den  6.  Nov.  d.  J.  zu  Ulm  geschehen  ist:  Se  entbinden  Wir  andurch  alle
Unsere  bisherigen,  auf  diese  Weise  von  Unserem  Königreiche  getrennten  Diener  und  Unterthanen
  ihrer  Uns  geleisteten  Pflichten,  und  überweisen  sie  hiemit  an  des  Königs  von
Baiern  Majestärt,  als  ihren  neuen  Souverain,  mit  der  Erinnerung,  Demselben  nunmehr
  die  Uns  bisher  bewährte  schuldige  Treue  und  Gehorsam  in  Unterthänigkeit  zu
bezeigen.  1  1  .

z  Urkund  dessen  haben  Wir  gegenwaͤrtiges  Patent  eigenhaͤndig  unterzeichnet,  durch

den  Druk  bekannt  machen  lassen,  und  wollen,  daß  dasselbe  zur  Nachachtung,  wo  es  nsthig,

  öffentlich  angeschlagen  werde.  Gegeben  in  Unserer  ersten  Haupt=  und  Residenz-Stadt

  Sturtgart,  den  6.  Nov.  im  Jahre  nach  Christi  Geburt,  Eintausend  Achthundert
Zehen,  und  Unserer  Königl.  Regierung  im  Fünften.

(L.  8.1  Friderich.
Sctaats=  und  Cabinets-Minister

Graf  von  Taube.  "  1
—  Ad  Mand.  S.  Reg.  Maj.  propr.

Staats-Secretär  v.  Vellnagel.

Kinigl.  Entlassungs-Patent  der  an  das  Grosherzogthum  Baden  in  Folge  eines
Staatsvertrags  abgetretenen  Unterthanen  vom  6.  Nov.  1810.

Wir  Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg,  Souverainer
Herzog  in  Schwaben  und  von  Tek  rc.  2c.  1c.  «

Fuͤgen  hiemit  zu  wissen:

Zu  Vollziehung  des  mit  Sr.  Masestät  dem  Kaiser  der  Franzosen  und  K#-mnige
  von  Italien  zu  Compiegne  den  24.  April  d.  J.  geschlossenen  Staatsvertrags  haben
  Wir  mehrere  Landestheile  an  Se.  Königliche  Hoheit  den  Großherzog  von
Baden  abzutreten.  In  dieser  Gemasheit  überlassen  Wir  Sr.  Königlichen  Hoheit
von  Baden,  zu  Folge  des  zu  Paris  am  a.  Okt.  d.  J.  abgeschlossenen  Vertrags,  folgende
  Gebtete  und  Orte: