Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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« Beilage zu Nro. 54. 
des Koͤnigl. Staats- und Regierungs-Blatts von 1810. 
  
Calw. Die hienach beschriebene abwefende Militairpflichtige des hiesigen Oberamts, welche 
auf die an sie erlassene Aufforderungen bis jezt nicht erschienen sind, werden hiemit wiederholt auf- 
gefordert, innerhalb 4 Monaten in ihrem Heimwesen sich einzufsinden, und Gehorsam zu leisten, wi- 
drigenfalls die in den Conscriptions-Gesezen bestimmte Strafen gegen sie in Anwendung gebracht 
werden würden. Und zwar werden zum leztenmal aufgefordert, welche auf die Drohung, daß ihr 
Vermgen zur Confiscation annotirt sei, nicht erschienen sind, folgende mit der Bemerkung, daß bei 
längerem Ausbleiben ihr Vermdgen der Confiscation unterliege. Von Modttlingen: Gottl. Fr. 
Heldmaier, Schneider. Von Althengstett: Gregor Weiß, Mezger. Von Neuhengstett: 
Danu. Gayde, Stristupfweber. Von Ottenbronn: Joh. Walz, Bauer. Folgende auf drei- 
malige Citation uscht erschienene, werden hiemit nechmalen unter der Bemerkung, daß ihr Vermd- 
gen jezt zur Confsscation annotirt sei, aufgeforderr. Von Calw: Joh. Jak. Löblen, Schneider. 
Christ. Fried. Naschold, Saifensieder. Joh. Christian Widmaier, Sattler. Von Speshardt: 
Joh. Mich. Nothaker. Von Althengstett: Ge. Noa Kopp, Strumpfweber. Joh. Leonh. An- 
gerhofer, Weber. Von Gechingen: Jakob Fried. Mork, Schreiner. Von Simmozheim: 
Joh. Mattheus Dempen, iegler. Von Liebenzell: Franz Emmendoͤrfer, Mezger. Von 
Ernstmuͤhl: Joh. Traklen, Schuster. Zum drirtenmal werden hiemit folgende, unter Andro- 
vung der Vermdgens: Annoration, und darauf erfolgender Confiscation vorgeladen: Von Stamm- 
heim: Ge. Jak. Kirchherr, Kübler. Von Un terhaugstett: Ge. Fried. Oelschlager, Weber. 
Zum zweitenmal werden folgende citirt, welche sich erst seit einem Jahr abwesend befinden. Von 
Calw: Joh. Martin Raiblen, Kaminfeger. Ge. Jar. Beiser, Schuster. Joh. Fried. Luz, Schlos- 
ser. Ge. Lungwiz, Rorgerber. Joh. Balras Haafis, Schreiner. Joh. Heinr. Haydt, Kammacher. 
Christ. Fried. Pommer, Strumpfweber. Bon Dachtel: Christoph Jak. Kopp, Weeber. Von 
Mottlingen: Joh. Gleich„ Weber. Von Althengstett: Christ. Flick, Wagner. Von 
Gechingen: Joh. Jak. Kraft, Kübler. Von Liebenzell: Joh. Sebastian Zimmermann, 
Schlosser. Von Untrerhaugstett: Joh. Oelschläger, Weber. Johannes Kopp, Baurenknecht. 
Von Schdmberg: Jak. Fried. Ganzhorn, Weber. Von Hirschau: August Gottfr. Theu- 
rer, Mezger. Von Ottenbronn: Johannes Nonnenmann, Schneider. K. Oberamt. 
Ellwangen. Nachstehende Cantonspflichtige= welche bei der heurigen Jahres = Missterung nicht 
erschienen sind, werden hiemit edikraliter vorgeladen, und zwar 1) diejenige, welche ungeachret der 
an sie erlassenen Zmaligen Edictal-Citation dennoch ausgeblieben sind, mit der Warnung, daß ihr 
Vermogen confiseirt werde, wenn sie nichr innerhalb 4 Monaten erscheinen, und ihr bisheriges Aus- 
bleiben zu rechefertigen wissen. Diese sind von Breikenbach: Jos. Elser. Von Eklenberg: 
Franz Güntner. Ignaz Lerch. Jos. Schultes. Ignaz Güntner. Joseph Weiß. Von Hueb: 
Taver Küstner. Von Städlin: Ge. Deißler. Von Killingen: Baltas Veile. Joseph 
Sorg. Von Eigenzell: Anton Gaukler. Von Neunheim: Jos. Bux. Anton Rieger- 
TXav. Rieger. Von Neuenstadt: Paul Stelzle. Vou Rastadt: Jof. Laust. TFav. Schlipf. 
Joh. Melch. Sturm. Ant. Vogelmann. Ge. Vogelmann Von Hirlenbach: Cafp. Velle- 
Jos. Veple. Von Pfahlheim: Josf. und Ant. Schellmann. Von Riezach: Jos. Eßwein. 
Von Raustetten: Joh. Ge. Mohr. Von Schopfloch: Joh. Aur. Lindenmater. Von 
Erpfenthal: Egid. Vaaß. Jon Rdhlingen: Cafp. Bezler. Baltas Bibioneker. Von 
Baprohofen: Andreas Jlg. Von Reichenbach: Joh Ge. Jeller. Vonu Westhaufsen:
	        
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