Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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PesTarifs  Normalanlage
Betriebsanlage
Bezeichnung  der  Gewerbe  3  8  a  bleld  und
*5  Bemerkungen
BEEBIIEILL
Werden  derartige  Unternehmungen  in
Gastwirthschaften  nicht  für  Rechnung  des
Gastwirths,  sondern  selbständig  betrieben,
dann  ist  —  unbeschadet  des  Zuschlags  von
40  M.  Normalanlage  für  den  Gastwirth  —
die  Gewerbsteuer  gesondert  zu  veranlagen.
Der  Gastwirth  gilt  jedoch  als  Vertreter
der  unternehmenden  Gesellschaft  und  haftet
für  die  Entrichtung  der  Gewerbsteuer.
Eine  Gewerbsteuer-Ermäßigung  findet
in  keinem  Falle  statt.
Singvogelhändler.  ..  .  .1B  41b  1  —2  35|ür  den  ersten  Gehilfen  die  halbe,  für
2Z  jeden  folgenden  die  ganze  N.A.
Sockenweber  A.  4—  501  2Wie  vor.
Sodafabriken  K.  118  30  6]  Nach  Art.  7.  «
V  (conf.  Vorbemerkung  zu  Tarifabth.  E  auf
dem  Titelblatte.)
Sonnenschirmfabriken.  E  91a  18  —2443Wie  vor.
1
Sonnenschirmhändler  B  47  59  15Nach  Art.  7.
2
Sonnenschirmmacher  N  18  2  83  5  |Für  den  ersten  Gehilfen  die  halbe,  für
Z  jeden  folgenden  die  ganze  N.A.
Sortiments-Buchhändler  47018  30  60  100  Nach  Art.  7.
Spängler  4  18  2  —  3  5  7  Für  den  ersten  Gehilfen  die  halbe,  für
jeden  folgenden  die  ganze  N.  A.
Spänglereifabriken.  1  93c  18  —36120|250O]  Für  jeden  Gehilfen  und  Arbeiter  o.  Ul.
II  5  .M  40  &.
(conf.  Vorbemerkung  zu  Tarifabth.  auf
dem  Titelblatte.)
Spanner.  3  6E2  50%  2  3#Für  den  ersten  Gehilfen  die  halbe,  für
4  jeden  folgenden  die  ganze  N.  A.
Speckhändler  bei  geringerem  Be-  ·  -
ttlebe.........B42  l—2  35|  Nach  Art.  7.
2
Speckhändler  bei  größerem  Betriebe  146418  2460]  Wie  vor.
2
Specksteinfabriken  E  97al  5  —  181  30  Für  jeden  Gehilfen  und  Arbeiter  o.  Ul.
jIn  *.  .
(conf.  Vorbemerkung  zu  Tarifabth.  E  auf
dem  Titelblatte.)
Specksteingruben  1  97a  1B3  6O|  Wie  vor.
III