Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Eintheilung des Königreichs in zwanzig Oberforst-Aemter. 
  
I. Der Oberforst Rottweil. 
Wohnsiz des Oberforstmeisters: Wurmlingen. 
Oberfortamts-Verweser: von Oettinger, Cammer-Junker. 
Forst-Cassier: Weiß. 
Dieser Oberforst erhält von dem aufgelößten Tuttlinger Oberforste die Huthen Ludwigs- 
thal, Deilingen, Margarethenhausen und Zweidrittheil von der Thalheimer Hurh. Hmu- 
gegen giebt er ab: a) an Baden: die Hornberger und denjenigen Theil der Rottensteiner 
Huth, welcher bei der Grenzberichtigung näher bestimmt werden wird. b) An den Freu, 
denstädter Oberforst die Huthen Sulz und Sterneck. 
II. Der Oberforst Tübingen. 
Wohnsiz des Oberforstmeisters: eb enhausen. 
Oberferstmeister: Graf von Uerküll= Gyllenband, Cammerherr und Land- 
Jigermeister. 
Forst Cassier: Weißmann. 
Dieser Oberforst erhält von dem Oberforste Urach die Huhen Gönningen, Mössingen 
und Jerttenburg. · 
III. Der Oberforst Freudenstadt. 
Wohnsz des Oberforstmeisters: Freudenstadr. 
Oberferstmeister: von Fahnenberg, Cammerherr, Ritter des Königl. Civil= 
Verdienst= Ordens. 
Forst-Cassier: Warth. 
Dieser Oberforst erhält von dem Rottweiler Oberforste die Huthen Sulz und Sterneck; 
verliert aber durch Abtretung an Baden, Schiltach. 
IV. Der Oberforst Altensteig. 
Wohnsiz des Oberforstmeisters: Altensteig. 
Oberforstmeister: Graf von Normann Ehrenfels, Cammerherr. 
Forst. Cassies: Erhardt. 
Dieser Oberforst erhält von dem aufgelößten Wildberger Oberforste die Huthen: Ober- 
Jetingen, Kuppingen, Stammheim, Schönbrunn, Hofsstett und Enzklssterle. 
V. Der Oberforst Neuenbörg. 
Wohr si; des Oberforstmeisters: Neuenbuͤrg. 
Ober forstmeister: von Neubronn 1., Cammerherr. 
Forst-Cassier: Hochstetter.“ 
Koͤnigl. Manifest „die Eintheilung des Koͤnigreichs betr. (h)
	        
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