Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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Malerek-Guts-Pachtbrlefen iff zwar das Wesentliche ausgezelchner, zu dessen genauer 
Erfüällung die betreffenden Cameralverwalter dle Pächter der Kngl. Domalnen anhalten 
en. 
Damlt aber das Koönligl. Finanz-Departement versichert seyn kann, daß dlesen Vor- 
schriften Genuͤge geschlebet; so wird blemit anfs neue Folgendes verordnet: 
1) Soll jeder Cameral-Beamte- alle Malerel Güter selnes Amtsdistricis jährlich 
nach der Frübjahrs-Saat, zur Erndtezelt, aus Gelegenheir der Zehendverlelhungen, und 
im. Herbst, wenn die Winter= Saat bestellt ist, sorgfältig olllliren. 
à) Bei diesen Visstationen haben die Beamte genau und pPflichtmößig zu untersuchen, 
a) ob überhauxt alle Bedingungen, welche der Pacht-Contrakt verschrelbt, von den 
Materel= Beständern befolgt werden; insbesonder aber 
b) ob die Aeker der Ordnung gemäß gedaut und gebessert, die Wlesen blulänglich ge- 
düngt, die Abzugs-Gräben gehbrig ausgeschlagen, Zäune und Häge in gutem Stand- 
erhalten, die Baumgucht nicht vernachläßlgt, gesundes, wohlgenährtes Vleh auf dem 
Gut nach verbältnißmäßiger und in dem Pacht-Centract vorgeschriebener Anzahl. 
unterhalten, von Futter, Stroh und Dünger nichts verussert oder zu andern Zwe- 
cken verwendet werde, auch ob an den Gebäuden und auf den Feldern elgenmächti- 
ger Weise nichts verändert, oder auf irgend eine Art zum Scheden der Gutsherr- 
schaft verdorben worden sey ? . 
Z).AlleG,cbrechea,.Veksäu-nnlsseuadBeschädkgungen,mlchedIeCametalbeamto: 
bekdlefeasVisttatlosenmtdeckeu,sollensielnelaProtokoll.aufnebmcn,dlebletsufoott 
ihnen-nthclltePersügungmaquadebelsetzen«,unddkeJnsiaaatlonvondenPächtem 
beurkunden lassen, sofort diese Visstatlons-Protokolle mit den. gemachten Anordnungen 
jaͤbrlich unfehlbar auf Martinl durch die Landvogtei-Steuerräthe mit folgendem Jahrs- 
Rapport an die Section der Krondomainen einsenden: Es muß nämli 
4) dleser Jahrs-Berlcht über den Zustand der Khalgl. Malerel = Güter die Beant- 
wortung folgender Fragen enthalten: 
a) den NMamen des Malerel-Guts mit Bemerkung der Morgenzahl, welche es an. 
Gärten, Wlesen, Aekern und Waldfeld, je insbesondere, hat. 
b) Wie die Lage des Guts, Grund und Boden des Felds, wenigstens nach allgemel- 
nen Beziehungen, beschaffen sey? , 
c)-pelcheEintheilung-desFeldes-ble-·Pächtek,awählthqbeu,.mxdwlcoiccthorgm 
von dem D###en Akerfeld in dem letztverflossenen Jahre. 
a) mit nter- s 
OtnltSommeh Halmfruͤchten 
Fv) mit Futter.-Oehl= und andern Gewächsen angebaut gewesen seyen. 
) Zu welchen Anpstanzungen dlejenige Aeker, welche im letztverffossenen. Jahr 
3 Wx Halmfrüchte, und 
7) Futter, Oel und behakte Gewächse getragen haben, für das nächste Jabr be- 
#immt seyen, und ob hlebel dlejenige Abwechse lung berücksichtiget werde, welche 
nothwendig ist, wenn der Aker alcht mit Unkram übersogen werden, oder sich. 
erschdpfen soll.