Den 9. Mal ist Ver zu Utach derhaftete Jakob Frlebrich Barth, von Glems, wegen
attentirter Noibzucht, mit Ein- und elnbalbjaͤhriger Festungsarbeit belegt worden.
Unterm 13. Mal wurde dienju Ulm verhaftete Margaretha Steck, von Ogaenhausen,
wegen wiederholten Dlebstabls und Vagirens, ju neunmonatlicher Zuchthausstrafe condem
nirt und befoblen; daß dieselbe nach Ablauf ihrer Strafzeit in einem Zwangs- Arbelits-
hause bis zu erprobter Besserung verwahri · werden soll.
Rodem ist der zu Alidorf verhaftete Johann Baptist Hhrer, von Schnetzenhausen,
wegen Diebstabls und verbotswloelgen Beherbergens elniger Vaganten, zu sechsmonatllcher-
Zuchtbausstrafe verurtheilr worden. -
Codem wurde die zu Ellwangen verbaftete Christina Wilaland, von Obermuͤbl, we-
gen Diebstahls! und Betrugs, neben Ersad des Schadens und der Kosten, mit achtmonat-
licher Zuchthausstvefe belegt. DW2 ·
EodemäMd··er«zuUlmwegendeiongfelåekEbefiaplwuntusuchunggesät-Ismene-
JakobBladetoonda,nebenEksqtzqllekAkkest-AzunghuadUntersuchungs-Kosten,.qu
lebenslänglicher Zuchthaussttafe verurthellt worden. «
Unter dem 14. Mal wurde Rosine Catharine Oberhäuser, von Prevorst, Oberamts
Marbach, wegen sechster Scortatlon, mit sechsmonatlicher Zuchthausstrafe belegt.
Unter, dem 16. Mal wurde der zu NRottenburg verdaftete Jobann Martin. Wal-
ker, von Pfrondorff!, Oberamts Tübingen, wegen wlederbelten Dlebstahls, zu einjäh-
eiger Zuchtbausstrafe mit dem Anhang condemniet, daß derf-lbe nach Ahlauf seiner
*m in einem Zowangs= Arbeitspause bis zu erprobter Basserung verwaprt wer-
den soll.
Unterm da, Mal ist der zu Ulm verbaftete Jalob Maler, von Nesdlingen wegen
Dlebstahl#, neben dem Kosten= und SchadensErsatz, zu einer sechsmonatlichen Festungs-
arbeit cendemnirt worden.
Eodem wurde die zu Nottenburg pco inlanticidii in Untersuchung gekommene
Anna Habn, von Wankbeim, Oberamts Tübingen, neben Ersatz der Arrest= und In-
qulsltlons-Kosten, zu fünfzehnjähriger, und ihre Mutter Anna Marla, wegen der lbr
jar Last gefallenen Nachläßigkelt in Aufsicht über die erstere und Nichibefolgung der
E erhaltenen amilichen Weisung; zu einer olermonatlichen Zuchihausstrafe ver-
urtheilt. ·· "· · · J ’«"""
Kodem ist dex zu Mergenthelm in Verhaft, und Untersuchung gekommene fuspen-
dirte Ober-Acciser Schäk von Blaufelden wegen Kaslen= Rests neben dem Ersatz aller
Kosten und der Rest. Summe, samt Verzuzs= Zinsen von selner Stelle kosstrt, zur
Bekleidung eines dffentlichen Amtes für uUnfähls erklärt, und zu elner vlermonstlichen
Suchthausstrafe rondemulr worden. « - «—
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