Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

Nro. 31. 1812. 161 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats- und Regierungs-Blatt. 
  
Mittwoch, 22. Juli. 
  
Köonigl. Verordnung, d. d. 19. Juli d. J. das Verboth der Absendung von Briefen durch 
Expressen oder Bothen ins Ausland betr. 
Se. Könlgl. Moaj. haben Sich vermdze allerhchsten Reseripts d. d. 19. Jull d. 
I. bewogen gefunden, die in der Post-Ordnung bleher gestattete Erlaubuß, Brlefe durch 
Erpressen oder Bothen zu Pferde oder zu Fuße zu versenden, dahln einzuschränken, daß 
solches nur im Innern des Königreichs, kelineswegs aber außer den Grenzen desselben, 
unter welchem Vorwand es auch sey, stan haben dürfe. Es werden daher, auf aller- 
bochsten Befehl, die Grenz-Zoller und Visltatoren angewlesen, alle zu Pferd oder zu 
Fuß Aus= und Eingehende genau zu visttiren, und im Falle ste Brlefe eder Paquete vor- 
fiaden, solche sogleich an das Pestamt abzullefern. Die Contravenlenten aber, und zwar 
dle Träger, ind das erstemal mit einer vier und zwanzigstündigen Incarceration bei Wasser 
und Bror, das zweltemal mit olertägiger Incarceratlon, ebenfalls bel Wasser und Brod, 
und das drittemal mit vierwochentlicher Zuchthausstrase zu belegen, und wird zum voraus 
alles Supplleiren um Nachlaß dieser Strafen verbothen. Diejenige, welche Briefe auf- 
tegeben, und durch Botben ins Ausland haben bestellen lassen, baben das erstemal den 
3ofachen Portobetrag, das zweltemal Einhundert fünfzig Gulden Strafe zu bezahlen, und 
das drittemal soll über sie von dem Criminal-Tribunale gesprochen, und ihnen zum we- 
nigsten elne sechswochentliche Festungsstrafe zuerkannt werden. 
Welches alles zur Nachricht und Nachachtung allgemeln bekannt gemacht wird. 
Das Rechtemittel der Nevision gegen die von dem Kon. Ober-Appellations-Tribunal in erster 
Instanz ausgesprochenen Urtheilc betr. d. d. 20. Juli 1872. 
Se. Königl. Maj. baben in NRäcksicht der Formallen und rechtlichen Wirkungen 
des in dem #. a#:. der Instructlon für das Kön. Ober-Appellatlons-Tribunal d. d. 8. Mal
	        
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