Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

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Nodem ist der zu Ulm verhaftete Job. Gottfried Wagner von da, wegen wleder: 
bolten Diebstahls, neben dem Ersatz sämtlicher Kosten, zu zweijähriger Festungs arbelt 
condemnirt und zugleich befehlen worden, daß derselbe nach deren Erstehung in einem 
Zwangs-Arbeitshause bis zu erprobter Besserung verwahrt werden soll. 
Am 9. Sept. wurde der zu Mergentheim wegen wiederhelten Dlebstahls in Unter- 
suchung gekommene Christian Mänz, von Pfedelbach, neben dem Ersatz der Kosten und 
des übrigen Schadens, zu zwei und einhalbjähriger Festungsarbeit verurthellt. 
Unter dem 17. Sepr. ist der zu Ludwigsburg verhaftete Mathäus Mahler, von 
Dürrmenz, wegen wiederholten Dlebstahls, neben dem Ersatz der Kosten und des 
Schadens, mit olerjährlger Festungsarbelt belegt und zuglelch befohlen worden, daß 
er nach erstandener Strafe in elnem Zwangs-Arbeitshause bis zu hlnreichend erprobter 
Besserung zu verwahren sey. « s- 
EodemwurbedersoBbbllngeuIII-UntersuchunggekommeneWaldhomwlrthabh 
ponMagstadt-,wegenMißbandlungselnekEbcfkauundGewehr-Vetbclmllchung,,zndrpi 
und einhalbmonatlichem Festungs-Arrest verurtheilt. 
Am 15. Sept. sind die zu Calw inqufrirten Wllhelm Braun, von Neubulach, Frie- 
drich Bäuerle und Wilhelm Haug zu Neuweller, wegen Wlderseelichkelt gegen die 
Gensd'armerie, neben dem Ersotz der Kosten, jeder zu sechsmonatlicher Festungsarbel#t 
condemnitt, und der Braun überdies noch von seiner Gerichtsverwandten= Stelle entsetzt 
worden. 
Kodem ist die zu Mergentheim verhaftete Anna Marla Dettenberger, von Mleder: 
stetten, wegen wiederbolten Dlebstahls, neben dem Ersatz der Kosten und des Schadens, 
mlt einer olerthalbjährigen Zuchthausstrafe belegt und zugleich verfägt worden, daß dieselbe 
nach veren Ersiehung in einem Zwangs-Arbeitshause bis zu erfolgter Besserung rerludirt. 
werden soll. 
Eodem wurke der zu Alldorf verhaftete Franz Joseph Bürger, von Grünenbach, 
wegen wlederholten Dlebstabls und Betrugs, neben dem Ersatz aller Kosten und des 
Schadens, zu neunmonatlicher Zuchthansstrafe in Getteszell verurthellt. 
Eodem ist der zu Rottwell in Verhaft und Untersuchung gekommene Joh. Bapilst 
Ubl von da, wegen Dlebstahls, Beträgerelen und Gewehr-Verbelmlichung, neben Con- 
flskation des bei ihm vorgefundenen Gewehrs, zu anderthalbjährlger Zuchthausstrafe, so- 
wle zum Ersotz des Schadens und aller Kosten condemnire worden. 
Am 19. Sept. ist der zu Ulm verhaftete Johann Veil, von Fachsenfeld, wegen 
Diebstabls und Ehebruchs, neben dem Ersatz aller Kosten, zu neunmonatllcher Festungs- 
arbest verurtheilt und zugleich verordnet worden, daß derselbe nach Erstehung dieser Strafe- 
unter strenge pollzelliche Aufsicht gesetzt werden foll.. 
Kodem wurde die zu Ulm wegen wlederholten Diebstahls in Untersuchung gekom- 
mene Kunigunda Hafner, von Sdfugen, neben dem Ersatz der Kosten und des Sche-
	        
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