Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812. (7)

Xodem wurde der zu Mergentheim verhaftete Alols Walz, von bölbach, wegen eines- 
veruͤbten großen Debstalle, neben Ersotz der Kosten und den Schadens, zu zehnmonatllt 
cher Festungsarbeit condemoirt. 
Unterm 29. Okt ist der zu Urach in Verhaft gekommene Jude Lajzarus Bern- 
beim, von Frlerrichestraße bel Hechlagen, wegen wlederpolten Diebstabls, neben dem Er- 
sad der Kosten und des übrigen Schadens, mit neunmonatlicher Zuchthausstrafe belegt 
und verardnet worden, daß derselbe nach deren Erstehung, unter Bedrohung mle nachdrück- 
suseres Sctrafe aguf den Fall seiner Rückkehr, aus den Khnigl. Staaten gebracht werden 
soll. 
Eodem wurde der zu Urach verhaftete Christlan Wollfarih, von Ebningen, wegen- 
wlederbolten Diebstabls und begangenen Fälschung, zu dreljaähriger Festungsarbeit, so wie 
jum Schadens= und Kosten-Erfatz verurtheilt. 
Eodeim sst dle wegen wlederbolten Diebstahls in Untersuchung gekommene Eoa Veil- 
mann, von Gelßlingen, neben dem Ersatz aller Kesten und des Schadens, zu elner fünf- 
jäbrigen Zuchthausstrafe mit dem Anbang condemniet worden, daß sle nach deren Er- 
fstehung in elnem Arbeltshause bles zu hinrelchend exprobter Besserung verwabrt werden soll. 
Am zo. Okt. wurde gegen die zu budwigsburg in Verhafr und Untersuchung ge- 
kommene Michael Gbz# und Conforten „von Unterrieringen wegen thätlicher, mit, grober 
Mißbandlung obrigkelslicher Diener verbundenen Wldersetzlichkeit gegen obrigkeltliche Ver- 
fügungen, erkannt, daß 
.) Michael Göz zu vlerjähriger, 
:)) Christoph Zlebold zu drüuthalbjähriger, und 
5). Jobann Friedrich Zlebold zu vierthalbjähriger Festungsarbelt verurthell, 
auch jedem der Inqulslten der Ersat seiner Arrest-, so wie eines Drltthells der Unter- 
suchungs-Kesten und der betreffenden Kurkosten auferlegt worden. 
Eodem wurde der wegen Fälschung gerichellcher Unterpfandszettel in Untersuchung- 
gekommene Schuktheig Augustin Gref, von Donau##tten, von selnem Amte kaffirt, zu fer: 
nerer 5 fentlicher Anstellung für unfählg erklärt und zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe, se- 
wie zum Ersatz der Kosten verurtheilt. 
  
Se. Khasgl. Mof. haben, verm#g allerhöchsten Reserlpto vom 6. Nov., zu Rlttern- 
der großen Ordens vom goldenen Adler zu ernennen geruht: 
den Staats-Minister und Minister der geistlichen Angelegenhelten, Freiherrn von 
Ja#mund; 
den Staats = und Justiz-Münister Frelherrn von der bübe; 
3 den, Staats = Minister und Minister der euswärtigen Angelegenhelten, Grafen von. 
eppelin; 
* General-Ober= Jntendanten, General, Lleutenam, General= Adj#tanten Grafem 
v. en;
	        
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