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Warnung gegen den Genuß sauer gewordener und geräncherter Würste; d. d. 2—. März 1812.
D in mehreren Oberämwtern des Khntorrichs sei: eininer Zeit wleder Fälle sich ereige
net häben, in welchen durch den Genuy geräucherter und faner gewordener Blut= und Le-
ber: Wieste nicht nur bede t nde und gerähr iche sosdern sogar ibduche Folgen entstanden
sind, so stebt man sich von Selten der Khulgl. Sectlon des Medicknal-Wesens veranlaßt,
das Dublikum hierauf aurmerksam zu machen.
Hochstschädlsch kann ndwlich der Genuß sauer gewordener, wenig ger ucherter und lange
aufbewabrter Blur= und Leber-Würste werden, vorzüglich wenn dieselbe, wie dieß bel
den gerä##cherten Schweins-Magen oder sogenannken Blunzen der Fall ist, mit einer Mi-
schung aus Biut und süßer Mich mit eiwas Fert gefüllt slud, dergleichen Wüsste, beson-
ders wenn sie vor dem Rächern nicht gehdrig gekocht, sondern nur in beißes Wasser ge-
taucht, und dann wenlg ger luchert worden stad, geben nach längerer Aufbewahrung vor-
zä#ruch bei warmer Witterung, in elne eldene fauligte Gährung über, wodurch sich in den-
selben ein der Gesundheit der Menschen hochst nachtheillger giftartiger Stoff erzeugt.
Schon in dem General-Rescript vom z. Jull r8o## f#d die Krankheits = Zufälle
trößtenthells angezeigt worden, die auf den Genuß solcher Wüeste bei manchen Personen
erfolgen. Die vorzügllchsten solcher Zufälle stnd Ekel, defilges Erbrechen, schmerzhafter
Durchfall oder Verstopfung, Brennen im Hals, verbindertes oder schmerzheftes Schlingen
mit heftigem Derst, Magenschmerzen und Kollk, Doppelsehen oder Verdunklung des Ge-
sichts, sogar wirkliche Blindheit, Kopfschmerzen, wankender Gang, starkes Fleber, alchte-
rische Verdrehungen der Glieder, Irrereden, Betkubung u. s. w. überhaupt die Zufälle,
welche nach verschluckten betäubenden (narkotischen) Giften meistens beobachtet werden.
Nach Verschiedenheit den Alters, Geschlechts, besonderer Relzbarkelt des Körpers, nach
erbßerer oder geringerer Menge der verschluckten sauer gewordenen Würstmasse, besonders
aus der Mitte solcher dicken Würste, kommen mehr oder weniger dieser krankhaften Zufälle
verschieden, früher oder später, vor.
Es wird daher das Publlkum unlcht nur vor dem Gennß solcher sauer gewordenen
Wärste ernstlich gewarnk, sondern auch erinnert, bel dennoch je vorkommenden Fällen eines
Uebelbesindens nach dem Genuß solcher Wärste sogleich die Hülfe der aufgestelllen Aerzte
zu sachen, well nur durch die underwellte Anwendung der geeigneten Mittel den für die
Gesundhelt und das Leben dieser Menschen so nachthelligen Folgen vorgebogen werden kann.
Dle Orts-Vorstände boben daher hierauf ein besonder wachsames Auge zu halten,
fär die Berufung elnes bffentlich aufgestellten Arztes in derglelchen Fällen auf das bölde-
ste zu sorgen, und die voraesetzten Oberämter blevon sogleich in Kenntniß zu setzen, damit
dleselben hierüber an die Königl. Section des Medicinal-Wesens Bericht erstatten.
Uebrigens wlrd seiner Zeit noch eine westere Belehrung und Anweisung bekannt ge-
nach werden. Seuttgart, in der Kdnigl. Sectlon des Mediolnal= Wesens, den 2y. März
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