Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1813. (8)

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betreffenden Cassiers wegen des geeigneten Besoldungs= und Pensions-Abzugs in Com- 
munikation und Berechnung lesen Z„ # 
K. au. Im Allgemeinen fügen Wir diesem bei, daß diejenigen Steuerpflicheigen, 
welche aus Nachläßigkeit ein der gegenwärtigen Besteurung unterliegendes Objek#: 
ganz, oder zum Theil unangezeigt lassen, oder ihren Passiostund gegen die Wahrhei- 
erhöhen, mit dem fünfsachen, diejenigen aber, welche vorsetzlich und in bbolicher Ab- 
sicht einer solchen Handlung sich schuldig machen, mit dem zehnfachen Steuerbetrag, 
und nach befindenden Umsiänden mir Veibesstrafe oder Consiscation des Vermdgeno 
werden belegt werden. 
Wegen Belohnung derjenigen, welche mit dem Stener-Catastrirungs= und Ein- 
zugs-Geschäft. bemüht sind, werden Wir hiernächstens das Weitere bestimmen, und 
wollen übrigens, daß das Privat-Vermögen der Einzelnen geheim gehalten werde, 
weßwegen denjenigen Personen, welche mit der Vermögens-Srrner eschäftigt sind, 
bei scharfer Ahndung aufgegeben wird, nichts davon bekannt werden zu lassen. 
Da endlich unter der angeordneten allgemeinen Vermogens-Steuer auch die Ca- 
pitalien besteuert werden, so ertheilen Wir hiemit die Fasiherung, daß auf das Jahr 
1813 keine besondere Capitalsteuer angesetzt werden soll. 
Wie Wir dann auch zum sichersten Beweis, daß die durch das gegenwärtige 
Rescript angeordnete Steuer nur zu Bestreitung der durch die neuesten Kriegsereig- 
nisse herbeigeführten ganz ausserordentlichen Staats-Ausgaben werde verwendet wer- 
den, eine eigene Kasse und Rechnung darüber führen, und auf den Fall, daß die 
dringende Veranlassung dazu aufhore, die etwa noch übrigen Summen zu Abtragung 
der Staatsschulden und mithin zu Verminderung der Staats-Ausgaben, anwenden 
lassen werden. Gegeben Stuttgart den 50. Dec. 1812. 
Friderich. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. propr. 
v. Vellnagel. 
Formular 
eines Fassione-Zettelsé. 
  
Ort. 
Der Unterzeichnete bezeugt, nach reiflicher Erwägung seiner dl ische ältui i sei 
* zanch t eih gung se onomischen Verhältnisse, bei seinen 
1) Gono= Vermägen da dasselbe von einer besondern Kommission ausgenommen wird, so kommt 
ier ein: - 
2) Modiliar-Dermögen: ** 
3 Vaares Geld, Kostbarkeiten und Hausrath aller Art 
o) Natural-Vorräthe 
4) Waarenlager
	        
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