Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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.) Jedes Jahr) so eft ein Schüler bei dem kand- remen zu erscheinen hat, muß 
eine solche, die Erklärung des Paters oder Pflegers, das Zeugniß des Lehrers und des 
der betreffenden Lehr, Anstalt vorgesezten gemeinschaftlichen Oberamts oder Rectorat Amts 
enthalcende Tabelle dem Pädagogarchen übergeben werden, auch haben 
8) in densenigen Fällen) wo ein Candidat eine andere Lehr-Anstalt als eine unter 
dem gemeinschaftlichen Oberamt des Wohnorts der Eltern stehende lateinische Schule 
freqguencirt, das dieser Lehr, Austalt vorgesetzte gemeinschaftliche Oberamt oder Rectorat= 
amt,) wenigstens in dem Jahr,) in welchem der Candidat m#rklich in das Seminarium 
aufgenommen zu werden wünscht, diese Tabelle, ehe sie solche nach c) dem Lehrer zurük, 
geben, vordersamst noch dem gemeinschaftlichen Oberamt des Wohnorts zur Vistrung 
und resp. Bemerkung) ob dasselbe bei den Angaben des Vaters oder Pflegers etwas zu 
erinnern sinde? amtlich mitzurheilen. 
6) Auf die von dem Padagogarchen an die Königl. Ober. Sendien, Direction erstat- 
teten Berichte exfolgen nun die Citationen zum Erscheinen beim Land, Eramen durch 
Rescripte an die betreffenden gemeinschaftlichen Oberämter und Rectorat-Aemter, in wei- 
chen Relscripten das Weitere wegen des Termins des Erscheinens bestimmt wird. 
Die gemeinschaftlichen Oberämter oder Rectorat= Aemter machen hievon den Eitir- 
ten die Erôfnung, sie haben auch, im Fall ein Citirter von seinem Vorhaben abftrahiren 
oder sonst Hindernisse eintreten wurden, wegen deren er nicht erscheinen köunte, hievon 
in Zeiten eine amtliche Anzeige bei der Kömgl. Ober, Studien-Direction zu machen. 
7) Die Prüfung dersenigen, welche, ohne vorher den Lauf durch das erste niedere 
Seminarium zu machen, in das Seminarium zu Maulbronn, oder in das zu Tübingen 
aufgenommen zu werden wünschen, geschieht in Verbindung mit dem sedesmal gegen das 
Ende des Monats August unter der Leitung der Königl. Ober= Studien-Direction Statt 
habenden Sramen mit den obern Abeheilungen des Königl. Gymnastums zu Sturtgart. 
Diese Candidaten haben in demjenigen Jahr, in welchem sie in das Seminarium auf- 
genommen zu werden wünschen, deshalb eine besondere Bittschrift bei der Königl. Ober- 
Studien-Direction einzureichen, welcher eine Tabelle beigeschlossen wird, die auf aͤhnliche 
Weise, wie oben bemerkt worden, die Derails ihrer persönlichen Verhältnisse, und die 
diese sowohl als ihre Kenntnisse rc. betreffenden Artestationen enthält. Es sind dazu eben- 
folls die obgedachten in der Hof, und Canzlei, Buchdruckerei allhier gedrukten Formularien 
zu gebrauchen, wobei sedoch, wie sich von selbst verstehr, das speciell auf das Land, Era- 
men sich beziehende wegbleibt. Ihre Biteschrift nebst jener Tabelle) nachdem in solche 
die Erklárung des Vaters oder Pflegers eingetragen ist) stellen se dem Vorstand derseni- 
gen Lehranstalt, welche se frequentiken, zu) der nun sein Zeugniß über den Candidaten, 
unter Communication mit den übrigen betreffenden Lehrern, beisezt, und nachdem er vor- 
der noch mit dem gemeinschaftlichen Dberamt des Wohnorts zur Beurkundung) eb oder 
was bei der Angabe des Paters oder Pflegers zu erinnern seyn möchte? communieirt har, 
die Bittschrift nebst Beilage zur Königl. Ober-Studien- Dircction einschickt. # 
Nach vorstehenden Bestimmungen U#nd gleich in dem gegenwärtigen Jahr die Ein- 
richtungen zu machen.
	        
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