Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Nro.  36.  1815.  279

Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  29.  Jul.

 

 

Die  Dienst-Verrichtungen  der  Kdnigl.  Gensd'armerie  betr.

Durch  die  Königl.  Gensd'armerie  sind  in  den  Monaten  April,  Mai  und  Juni  diefes
  Jahrs,  2  Mörder,  1  Räuber,  26  Diebe)  68  andere  Verbrecher,  409  Vaganten,
9##½#Bettler)  33  entwichene  Militairpflichtige  und  33  Deserteurs  eingebracht,  und  noch
wiele  Vaganten  und  Bettler  an  den  Gränzen  des  Königreichs  zurükgewiesen  worden.
S.putg.  den  23.  Jul.  1915.  Ministerium  des  Innern.  Graf  v.  Reischach.

Bekanntmachung,  die  Uebergabe  des  gedruckten  Staats  und  Unterrschts  an  die  Vormünder
bei  ihrer  Bestellung  betreffend.

Daschon  häufig  vorgekommen  ist,  daß  sich  Pfleger  in  Untersuchungen,  welche  gegen
  sie  wegen  Unordnungen  in  ihrer  pflegschaftlichen  Administration  angestellt  worden,
mit  Unkenntniß  der  deßfallsigen  gesezlichen  Vorschriften  unter  dem  WVorgeben  entschuldigen,
daß  ihnen  der  gedruckte  Staat  und  Unterricht  für  Vormünder  bei  ihrer  Bestellung  nicht
übergeben  worden  sei,  so  sieht  man  sich  veranlaße,  sämtliche  Ober=  und  Unterämter,  au
Magistrate  auf  die  General,  Verordnungen  vom  22.  Jun.  1776.  und  vom  2.  Jun.  1788
zu  verweisen,  uud  ihnen  unter  eigener  Verantwortlichkeit  einzuschärfen,  jedem  Pfleger  bei
dessen  Bestellung  ein  Eremplar  des  eben  erwähnten  Staats  und  Unterrichts  auf  Kosten
der  Pflegschaft  zu  übergeben,  und  daß  solches  geschehen,  in  dem  Bestäctigungs,=  Protokoll
zu  bemerken.  Stuteigart,  den  à4.  Jul.  1815.  Königl.  Justiz.  Ministerium.

von  der  Lühe.

Rechts  =  Erkenntnisse  des  Kön.  Ober-Jufliz-  Collegiums.

1)  Auf  erhobene  Wechselklage  des  Isaak  Levi  zu  Ludwigsburg,  wider  den  Obristen,
Kammerberrn,  Grafen  Louis  von  Sekendorf,  wurde  lezterer  zu  Bezahlüng  der  gegen  ihn
eingeklanten  Wechselforderung  für  schuldig  erkannt.  Stutegarc,  den  10.  Jun.  1313.

2)  Die  Uopellations,  Sache  von  Gmünd  zwischen  der  Wittwe  Josephe  von  Scahl
der  altern  alldar  cum  curat.  Antin,  und  dem  Vertreter  der  Ganntmasse  der  Achilles  von