Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Eodem ist der zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Michael 
Reich von Loßburg, Oberamts Freudenstadt, wegen wiederholten Diebftahls, Wilderei- 
Uttentats und Gewehr-Verheimlichung, neben Cousscation des Gewehrs, zu achtmonanis 
cher Juchthausstrafe, se wie zu Bezahlung einer Geldbuße von de Pfd. Hellern und Er- 
stattung aller Kosten condemnirt worden. 
Unter dem 21. Aug. wurde der zu Rottenburg in Perhaft und Untersuchung gekom- 
mene fuspendirte Oberumgelder Burk von Rottenburg) wegen Kassenrests, verbunden mit 
Fälschung, neben der Cassation von seinem Amte und Unfähigkeics- Erklärung zu Bekleis 
dung eines andern Amts, zu öffentlicher Ausstellung und hierneben zu vierjähriger Juchte 
hausstrafe, so wie zum Ersaße des Schadens und aller Kosten verurtheilt. 
Eodem ist der zu Ulm verhaftete Simen Mectmann von Hochwang, im Königreich 
Baiern, wegen begangener Betrügereien, neben dem Ersat aller Kosten) mit achtmonat, 
licher Festungsarbeit belegt, und dessen nachherige Ausweisung aus den Königl. Staaten 
verfügt worden. 6 
Lodem wurde der Ludwigsburg verhaftete Johann Lausterer von Hohnaker, Obe# 
amts Waiblingen, wegen Diebstahls und Gewehrverheimlichung, neben dem Ersatze aller 
Kosten, auch Confiscation des Gewehrs, mit achtmonatlicher Festungsarbeir bestraft. 
kocdem ist gegen den zu Calw wegen Gewehrverheimlichung und Wilderei, Artentats 
in Untersuchung gekommenen Johann Perer Zusle von Baiersbronn, Oberamts Freuden- 
stadt, eine sechsmonatliche Festungsarbeit erkanne) und rücksschelich der Confssearion des 
Gewehrs und der Kesten das Erforderliche verfügt worden. 
Den 22. Ang. wurde der zu Göppingen verhaftece Jakob Klein von Durlangen" 
Oberamts Gmünd, wegen Diebstahls, neben dem Erfsaße aller Kosten, zu fünfmonakli, 
cher Festungsarbeir vrrurcheilt. 
„Am 2b. Aug. ist der zu Sßlingen in Verhaft und Uncersuchung gekommene Hand“ 
lungs, Commis Carl Wilhelm Bauer von Stuttgart, wegen begangener Veruntreuung“ 
zu achtzehnmonatlicher Festungsarbeit innerhalb der Festung und zu angemessenem Kosten- 
und Schadens, Ersatz condemnirt worden. 
Unter dem as. Aug. wurde der zu Böblingen in Uncersuchung gekommene Johann 
Heiß von Däzingen, Oberamts Böblingen, wegen Gewehrverheimlichung und Wilderei- 
Attentats, zu fünfmonarlicher, und sein Genoße Christian Wolf von da, zu vier und ein“ 
halbmonatlicher Festungsarbeit, sodann jeder dieser Inquistten) neben Confksracion seines 
Gewehrs, zu Erlegung der gesezlichen Geidbuße von 20 Pfd. Hellern) so wie zu Boezah 
lung der Hälfte der verurfachten Kosten verurtheilt. · 
EodcmistderzuGbppingcnwegenBigamieinUntersuchunggekommeneFekdIki»a-(·d 
Hensler von Albershausen, Oberamts Göppingen, neben dem Ersaße aller Kosten zu fuͤnf- 
zehnmonatlicher Festungestrafe innerhalb der Festung verurtheilt worden. 
kodem wurde der zu Geißlingen in Untersuchung gekommene Joseoh Nagele von 
Weißenstein, Oberamts Geißlingen, wegen Gewehr-Verbeimlichung und Wilderei, neben 
dem Ersate aller Kosten nad Confiscation des Gewehrs, zu vier und einhalbmonollicher 
Festungsarbeit vermre#eitt.
	        
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