Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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wehr  von  Hachtel,  Oberamts  Mergentheim)  wegen  Todeschlags  der  von  ihm  geschwáchten
Catharina  Ehrlen  von  da,  und  concurrirenden  Kassen,  Rests,  neben  dem  Ersatze  aller  Rosten
  und  des  Schadens)  zur  Todesstrafe  durch  das  Schwerdt  verurtheilt,  und  dieses  Erkenntniß
  am  14.  Aug.  in  der  Landvogcei=  Stadt  Oehringen  vollzogen  worden.

Unter  dem  7.  Aug.  wurde  die  zu  Calw  in  Werhaft  und  Untersuchung  gekommene
Wilhelmine  Sigmund  von  Tübingen,)  wegen  verheimlichter  Geburt  und  nachlasuger  Behandlung
  ihres  neugebohrnen  Kindes,  neben  dem  Ersaß  aller  Kosten,  zu  einjähriger
Juchthausstrafe  condemnirt.  »

Eodem  ist  die  zu  Heilbronn  verhaftete  Maria  Barbara  Bauer  von  Walddorf,  Oberamts
  Tuͤbingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  zu  einjaͤhriger  Zuchthausstrafe  und  nachheriger
  Reclusion  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung  condemnirt,  und  in  Ruͤksicht
  der  Kosten  das  Erforderliche  verfuͤgt  worden.

Den  9.  Aug.  wurde  gegen  den  wegen  Diebstahls,  zu  Ellwangen  in  Verhaft  und
Uncersuchung  gekommenen  Melchior  Faul  von  Nattheim,  Oberamts  Heidenheim,  neben
dem  Ersatze  aller  Kosten,  eine  fünfmonatliche  Festungöarbeit  ausgesprochen.

Todemm  ist  der  zu  Urach  in  Untersuchung  gefommene  Andreas  Hausmann  von  Ober=Boyhingen,
  Oberames  Nürtingen)  wegen  Berrugs  und  Falschung,  neben  dem  Ersatz  aller
  Kosten,  mit  achemonatlicher  Zuchthausstrafe  belegt  worden.

Am  10.  Aug,  wurde  die  zu  Ludwigsburg  verhaftere  Catharina  Ebert  von  Heueingsheim,
  Oberamts  Ludwigsburg)  wegen  verheimlichter  Schwangerschaft  und  Enebindung,
auch  culposer  lebensgefährlicher  Behandlung  ihres  Kindes,  so  wie  wegen  der  gegen  sie  erhobenen
  Diebstähle,  zu  dreisaähriger  Zuchthausstrafe  verurtheilt,  und  in  Hinscche  der  Ko,
Ken  das  Erforderliche  verfügt.

kockem  ist  der  zu  Rotrweil  in  Verhaft  und  Uncersuchung  gekommene  Johann  Holdenried
  von  Erlaheim,)  Oberamts  Balingen)  wegen  Diebstahls,  neben  dem  Srsahe  aller
Kosten,  mit  viermonatlicher  Festungsarbeit  bestraft  worden.

Unter  dem  14n  Aug.  wurde  die  zu  Ellwangen  verhaftete  Francisca  Borst  von  Lauch,
heim,  Oberamts  Ellwangen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersah  aller  Ko
sten,  zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeirshauß  bis
zu  erprobter  Besserung  condemnirt.  ç

Den  106.  Aug.  ist  der  zu  Waldsee  zn  Uenersuchung  gekommene  Aloys  Dehn  von  Se.
Martin,  Oberamts  Waldsee  wegen  Wilderei  und  Gewehrverheimlichung,  zu  vier  und
einhakbmonatlicher,  und  dessen  Mitschuldiger,  Anton  Gehweiler  von  Aichen,  Oberamts
Wakdsee,  zu  fünfmonatlicher  Festungsarbeir)  se  die  ersten  sechs  Wochen  mir  aufgesezter
Wiloerer,  Kappe  verurtheilt,  und  ruckochtlich  der  Consffscacion  der  Gewehre,  so  wie  des
Kosten.  Srsatzes  das  Erforderliche  verfügt  worden.

Awm  19.  Aug,  wurde  gegen  die  zu  Eßlingen  verhaftete  Eva  Catharina  Zalm  von
Sindelsingen,  Oberamts  Böoblingen,  wegen  fertgesezten  unzüchrigen  rebenswandele  und
Detrugs,  neben  dem  Ersatze  aller  Kosten,  eine  sechemonatliche  Juchrhausstrase  ausgesprochen,
  und  nach  deren  Erstehung  die  Verwahrung  der  Inquisscin  in  einem  Arbeitehause
bis  zu  erprobter  Beflexung  verfüge.