Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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II.  Vermögens-Berechnung  auf  30.  Juni  1844.
A.  Capitalien:
verzinslich  angelegt,  da  solche  erst  in  das  Etatsjahr  1843  fallen  ·
B.  Kassenbestand  auf  30.  Juni  1844
wie  obn.  63279  fl.  53  kr.
Zusammen  Gesammt-Vermögen  am  Schlusse  des  Etatsjahrs  18  3  6379  fl.  53  kr.

 

III.  Unterstützungs-Genossen  auf  30.  Juni  1844.
A.  Ständige  Beiträge  zu  Hulfelehrer·  Gehalten

an  einen  Lehrer  .  ..  .......  180  fl.  39  kr.
B.  Jährliche  Ruhegehalte
an  zwei  Lehtter  957  fl.  40  kr.
B.  Auszug

aus  der  ersten  Rechnung  der  Lehrer-Wittwenkasse  vom  1.  Juli  1843—44.
I.  Einnahmen  und  Ausgaben.

A.  Reste.
1)  nachgeholte  Eintrittsgelder  (Ges.  Art.  30)  13,343  fl.  47  kr.
2)  nachgeholte  Jahres-Beiträge  pro  31.  December
1842  aus  Dienst=  und  Ruhegehalteon.  2245  fl.  40  kr.
3)  nachträglich  übergebene  Prüfungs-Sporteln  seit
Erscheinung  des  Gesetzes  (Ges.  Art.  28.0.))  93  fl.  —

4)  Zuschüsse  der  Staatshauptkasse  auf  das  Etatsjahr
1843  gemeinschaftlich  mit  der  Lehrer-Pensionskasse
  (Ministerial-Verfügung  vom  26.  August  1843,
§G.  23,  Mt.  4),  nach  Abzug  der  hierauf  geleisteten
Zahlungen,  hierher  zur  Hälsttt  3424  fl.  36  kr.

 

19,137  fl.  3kr.
B.  Für  den  Grundsicck  ...  0

C.  Laufendes:

1)  Eintrittsgelder  von  neuen  Anstellungen,  Beförderungen  oder  Gehalte=Aufbesserungen

  (Ges.  Art.  822)0)0  891  fl.  15  kr.