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3) In der Appellations-Sache von · dem Oberamtsgericht Freudenstadt zwischen Jo-
hann Georg Truͤk. von Hoͤhnweiler, Vorkl. Nachbekl. Anten und Johann Georg Walter
von Hinterröthenberg Vorbekl. Nachkl. Aten, in der Vorklage die Erküllung rines Holz-
lieferungs-Akkords und Interefse- Forderung, in der Nachklage die Frage Ferreffend) ob
der Nachbekl. sich auf die Nachklage einzulassen schuldig wurde zum Theil reformato-
rie, zum Theil conkrmarorie erkannt. Stuttg. den 9. Mai 1876. "“
4) In der Appellations-Sache von dem Oberamtsgericht Rottweil zwischen dem
Med. Ir Cammerer daselbst er Cons. Bekl. Anten und Joseph David in Mühringen
Kl. Aten, p#to debiri, wurde wegen Mongels einer gegründeten Beschwerde non devo-
lutorie erfannt. Ibid. cod- ½
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In der Debic-Sache des Schloßhauptmanns von Jeppelin zu., Mergentheim wird
nach erfolgter Genehmigung des am 13. Der. v. J. mit den Glaubigern desselben unter
Vermictlung des Königl. OberJustlz= Collegkums abgeschlossenen Vergleichs in Gemäßhete
des in der Edictal-Ladung vom 14. April 1814. angedrohten Prafudizes hierdurch zu
Reche erkannt, daß alle diesenige, welche ihre Rechts-Ansprüche mirtelst Vorlegung der
Beweis-Urkunden bis jeze nicht genügend ligultdirt fäben, von dieser Masse abgewiesen
seyn sollen. Scuteg. den 15. Mai. 1816. Königl. Ober-Justiz“ Collegium.
Erkenntnite des Königl. Ehe= Gerichts.
Den 15. Mai. 1816 wurden geschieden: ·
1) Johann Blessing, Bürger und Bauer zu Obersteinenberg, Oberamts Lorch, Kl.
von Saara, geb. Bleile von Unter-Schlechtbach, desselben Oberamts, Bekl. er cap.
duafi detert. unter Vergleichung der Kosten. * «
OChristinaBarbakaHerrmann,geb.HerbvowLudwigsburOKLWUEmamtel
JacobHerr-nann,vormaligenKömSoldaten-undvsanrikenhaufetHOberamtsRüv
tätigjen gebuͤrtig, Bekl. ex cap. desert. malit. inter Verurtheilung des Beklagten in die
osten. .. ....... ... »,
StuttgaktL«Allediejets1igen"«,wkkchejndishiesigeKjTHsBåxtkasse eing-re«ck»)«ks"gMFigF
Fordekullgzumachenhaben,werden-hiermit’au·fgerufen,ihteRechncmgenismerhalb·,dcs
Zeitraums von 14 dagen a dato, bei Vermeidung des unausbleiblichen Verlustes ihrer
Forderungen an die Kbnigl. Bauverwaltung und Baukasse dahier einzureichen. Stuttg.
den 21. Mai 1816. Konigl. Bau= und Garten-Direction.
Se. Königl. Mas. haben vermdg allerhöchsten Rescripts vom 20. Mai den Ober-
Forstmeister v. Beremunn in Neuenstadt entlassen, und das Oberforstame Neuenstadk
dem Kammerherrn Ober-Forstmeister v. Fahnenberg zu Freudenstadt übertragen, 10 ort
den Oberforstmeister zu Crailsheim Grafen v. Puckler auf das Oberforstamt Freu-
denstadt versezt) und « «