Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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3) In der Appellations-Sache von · dem Oberamtsgericht Freudenstadt zwischen Jo- 
hann Georg Truͤk. von Hoͤhnweiler, Vorkl. Nachbekl. Anten und Johann Georg Walter 
von Hinterröthenberg Vorbekl. Nachkl. Aten, in der Vorklage die Erküllung rines Holz- 
lieferungs-Akkords und Interefse- Forderung, in der Nachklage die Frage Ferreffend) ob 
der Nachbekl. sich auf die Nachklage einzulassen schuldig wurde zum Theil reformato- 
rie, zum Theil conkrmarorie erkannt. Stuttg. den 9. Mai 1876. "“ 
4) In der Appellations-Sache von dem Oberamtsgericht Rottweil zwischen dem 
Med. Ir Cammerer daselbst er Cons. Bekl. Anten und Joseph David in Mühringen 
Kl. Aten, p#to debiri, wurde wegen Mongels einer gegründeten Beschwerde non devo- 
lutorie erfannt. Ibid. cod- ½ 
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In der Debic-Sache des Schloßhauptmanns von Jeppelin zu., Mergentheim wird 
nach erfolgter Genehmigung des am 13. Der. v. J. mit den Glaubigern desselben unter 
Vermictlung des Königl. OberJustlz= Collegkums abgeschlossenen Vergleichs in Gemäßhete 
des in der Edictal-Ladung vom 14. April 1814. angedrohten Prafudizes hierdurch zu 
Reche erkannt, daß alle diesenige, welche ihre Rechts-Ansprüche mirtelst Vorlegung der 
Beweis-Urkunden bis jeze nicht genügend ligultdirt fäben, von dieser Masse abgewiesen 
seyn sollen. Scuteg. den 15. Mai. 1816. Königl. Ober-Justiz“ Collegium. 
Erkenntnite des Königl. Ehe= Gerichts. 
Den 15. Mai. 1816 wurden geschieden: · 
1) Johann Blessing, Bürger und Bauer zu Obersteinenberg, Oberamts Lorch, Kl. 
von Saara, geb. Bleile von Unter-Schlechtbach, desselben Oberamts, Bekl. er cap. 
duafi detert. unter Vergleichung der Kosten. * « 
OChristinaBarbakaHerrmann,geb.HerbvowLudwigsburOKLWUEmamtel 
JacobHerr-nann,vormaligenKömSoldaten-undvsanrikenhaufetHOberamtsRüv 
tätigjen gebuͤrtig, Bekl. ex cap. desert. malit. inter Verurtheilung des Beklagten in die 
osten. .. ....... ... », 
StuttgaktL«Allediejets1igen"«,wkkchejndishiesigeKjTHsBåxtkasse eing-re«ck»)«ks"gMFigF 
Fordekullgzumachenhaben,werden-hiermit’au·fgerufen,ihteRechncmgenismerhalb·,dcs 
Zeitraums von 14 dagen a dato, bei Vermeidung des unausbleiblichen Verlustes ihrer 
Forderungen an die Kbnigl. Bauverwaltung und Baukasse dahier einzureichen. Stuttg. 
den 21. Mai 1816. Konigl. Bau= und Garten-Direction. 
  
Se. Königl. Mas. haben vermdg allerhöchsten Rescripts vom 20. Mai den Ober- 
Forstmeister v. Beremunn in Neuenstadt entlassen, und das Oberforstame Neuenstadk 
dem Kammerherrn Ober-Forstmeister v. Fahnenberg zu Freudenstadt übertragen, 10 ort 
den Oberforstmeister zu Crailsheim Grafen v. Puckler auf das Oberforstamt Freu- 
denstadt versezt) und « «
	        
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