Nro. 13. 1816. 77
Königlich= Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
Samstag, 3o. Merz.
Anordnung einer neuen Brandschadens= Umlage.
Da die Justüsse, welche die Brandschadens= Versicherungs= Casse durch die am
23. Merz 1314. ausgeschriebenen Brandschadens-Beiträge im Betrag von 90),000 fl.
erhalten hat, durch die seit zwei Jahren entstandenen, im Ganzen mehr als 82)000 fl.
betragenden Brandschadens-Fälle und die Admmistrations= Kosten beinahe erschöpft sind,
mirhin eine neue Brandschadens= Umlage nothwendig wird; so ist solche durch ein Al-
lerhöchstes Rescript vom 34. vor. Mon. auf vier Kreuzer von sedem Hundert Gulden
Gebaude-Auschlags mit der Bestimmung festgesetzt worden) daß die eine Hálfte davon
auf Jacobi d. Jahrs und die andere Hälfte auf Lichemeß des nächstkünftigen Jahrs 1877.
abgetragen und durch die Oberames-Pflegen an die Insticnts-Casse eingeliefert werden solle.
Die Königl. Oberämter werden daher beauftragr) hiernach das Weitere anznord-=
nen und die summarischen Urkunden über den Berrag der Umlage, welche nach Vor-
schrift der anliegenden Tabelle *) auszufertigen sind, innerhalb zwei Monaten an den
Brandschadens-Versscherungs-Casster einzusenden.
Bei Auskertigung dieser Urkunden ist übrigens die möglichste Genanigkeit um so sorg-
fältiger zu beobachten, als dieselben widrigenfalls auf Kosten des Schuldhaften zur Ver-
beßerung werden zurukgeschikt werden. ,
Auch sind die Oberamtspfleger anzuweisen, die Abrechnungen uͤber die eingeliefer-
ten Gelder samt den Interims--Quittungen jedes Mal in ouplo einzusenden. Stutt-
gart, den 28. Merz 1816. Königl. Ministerium des Innern.
Graf v. Reischach. v. Otto-
Nach einem von der Königl. Gesandrschaft in Paris eingesandten und von der
Mairie zu Antwerpen ausgestellten Todtenscheine ist am 26. Sept, 1313. in dem See-
*) Siehe anliegend Tabelle.