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Rechnungs-Roth Hartmann als Oberffnanz-Rath bey der Section des Landbau-Wesens
aunzustellen geruht. -
Se.·KöniHl.M.ajestäthabenvermögehöchstenRescriptHvom1.v.M.
den Kandidaten Kollmann als Lehrer der englischen Sprache am Gymnasium zu
Stuttgart angestellt.
Se. Königt. Masestät haben vermöge höchsten Reseripts vom 1. d. N.
die erledigte Pfarrey Täferroth, Diöcese Schorndorf, dem Pfarrer Wieland in
Pfalzgrafenweiler) Diöbcese Freudenstadt, und « "
vermögehöchsten-Nescripxsvom4.d.M.dieetledigtePfakreySchlacht,DidceseGöppingen,zdemDiakonusHochstetterinGüglingen,DidcefeBtackem
heimgnädigstzuübertrageageruht. · ·
Hurch Königl. Reseript vom 30. Aoril ist die erledigte Stelle eines Unreramts=Chirurgen
in Ochsenhausen, Oberamts Biberach) dem Wundarzt Josepoh Rann
daselbst übertragen worden.
Stuttgart. Bei der Section des Medieinal= Wesend wurde nach erstandes
ner Prufung und geschehener Verpflichtung dem Mlecicinae Dr. Johann Ludwig
Palmer von Winnenden, die Erlaubniß zur Ausübung der medicinischen Praxisertheile.
Den ag. Uoril 183). «
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Nach dem von dem Großherzoglich Badenschen Direktorium des Seekreises in
Constan, bekannt gemachten Beispiel har auch der hiesige Bierbrauer und Beker Daniel
Schubert den Versuch gemacht, den Malzschlamm zu Brod zu verbacken, und
erhielt aus 19 Pfund von diesem Schlamm, 5 Pfund einjährigen Mehls von gerinzer
gemischter Brodfrucht, 1 Pfund Sauerteig, ½ Pfund Gal, 14 Pfund gekschmakhaftes)
nährendes und gelundes Brod, wovon das Pfund auf 4 kr. zu stehen
kommt. Schubert gedenkt) so lange die Fruchttheurung bestehen wird, seinen Malzteig
immer zu verbacken, und es ist zu wünschen, daß er viele Nachahmer sinden
mochte. Freudenstadt, den :. May 1677. Königl. Oberamt.
kudwigsburg. Aus der in dem Königl. Residenz-Schlosse zu kudwigsburg befindlichen Orbens-Capelle
wurden vor wenigen Tagen mittelst Einsteigens zu ebener Erde 00 Ellen goldener Borten
und 8 Ellen goldener Fronzen welche zur Verzierung des Throns und Alktars dienten, entwendet.
Sämtliche Königl. PolizeiBehörden werden auf diesen Diebstahl hirmit aufmerksam gemacht
und ersucht im Fall eines günstigen Ersolgs ihrer auf die Entdekung des Théters gerichteten Nachforschungen
der unterzeichneten Stelle Nachricht zu geben. Den 6. May 64.
Königl. Hof-Gericht.
Oberndorf éc. N. Da bei der Drganisation der hieligen Königl. Gewehr-Fabrike gnädigst
nenhrugt worden ist, daß der obligate Zustand der Arbeiter nach und nach aufbören, und freiwil-*
Arbeiter angestellt werden sollen; so wird solches den Schlossern, Buͤchsenmachern, Schmiden,
Schäfftern, und andern, in dieses Fach einschlagenden Personen, mit der Bemerkung eroͤffnet, da
sich diejenige, welche Lust haͤtten, hier angestellt zu werden, bei der unterzeichneten Stelle zu meldenheie,
um die weitere Bedingungen zu vernehmen. Jedoch ist dis erße derselben, das i#des