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Indem Wir diese Unsere Verordnung hierdurch bekannt machen, erwarten
Wir von Unsern Koͤniglichen Oberämtern, Stadt-- und Amts-Vorstehern, und
Magistraten, so wie uͤberhaupt von allen denjenigen, welche mit der Umlegung
und dem Einzug der ausgeschriebenen Steuer beguftragt sind, um so zuversicht-
licher, daß sie sich beeifern werden, den ihnen dißfalls obliegenden Pflichten mit
tweckmäßiger Thätigkeit Genüge zu leisten, als Wir hiernach ihre Pflichttreue
und Dienstfähigkeic abmessen, gegen diesenigen aber) welche sich eine schuldhafte
WVernachläßigung ihrer Obliegenheiten oder eine ungebührliche Nachsicht zu Schul-
den kommen lassen, eine ihrer Verschuldung angemessene strenge Ahndung eintreten
lassen werden; so wie ohnehin diesenigen, die sich beharrlich weigern würden, den
bieher einschlagenden Functionen nach Maßgabe ihrer Diensts-Verhältnisse sich zu
unterziehen, sich ihrer Aemter von selbst verlustig machen würden. "
Insbesondere wollen Wir Unsern Königlichen Ober-Beamten aufsegeben
haben, auf alle diesenigen ein wachtsames Auge zu richten, welche sich unterfangen
sollten, unter dem Vorwande, die ausgeschriebene Steuer sey mit den Landständen
nicht verabschiedet, ihre ununterrichteten Mitbürger zur Widerseßlichkeit aufju-
reihen, oder auch nur sich selber eine solche Verletzung des bürgerlichen Gehorsams
lu Schulden kommen zu lassen, damit gegen dergleichen Ruhestörer und Ungehor,
lame nach der Strenge der Gesetze verfahren werden könne. ·
Denn so lebhaft Wir auch wünschen, Unsern Verfassungs-Entwurf unter den
am 26ten Mai und 5. Juni ausgesprochenen Bedingungen in jeder Beziehung in
Wirksamkeit treten zu sehen; so ist es dennoch Unsere heilige Regentenpflicht, bis
dahin nichts zuzugeben, was den ungehinderten Gang der Staats-Verwaltung
storen, und dadurch der Wohlfarth der Uns anvertrauten Staats, Angehörigen ver-
derblich werden könnte. ·"
Gegeben) Stuttgart den 4. September 1817. «
Wilhelm· Auf Befehl des Königs
ö... Vellnagel.
Se. Königl. Majestät haben vermöge Dekrets vom 4. dieß.) dem Haupe-
Mmann uster Classe, v. Lasberg, den Majors-Chak##ter ertheilt. :
Kalen. Die Winterschafwoide zu Wällstein bei Abtsgmünd, welche ungefähr ro bis 120 Stäk
erndbrt, wird am Sumstage, den 20. d.Machmitfags 2 Uhr in dem graßen Wirthshause zu Abts-
Gmünd unter Verbehalke herrschostlicher Genehmlgung auf die drei Jahre von Martini 1817 bis 18230
an den Meistbietenden verliehen werden. Zu dieset Verhandlung ladet die Liebhaber elh, den r. Sept.
13,17. , *)½1 Königl. Kameralamt.
Gmünd. Die Sommerschaftbesde zu Weller, welche mit oo Stäk Schafe beschlagen werden
kann, wird den 23. k. M. Vormiktags 10 Uhr iag der hiesigen Oberamts-Kanzlei an den Meistbie-
tenden verllehen werden, welches mit dem Beisaqe bekemt gemacht wird, daß sich die etwaigen Pacht-
biebhaber mit den erforderlichen Zeugnissen auszuweisen haden. Den 30. August 3317.
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