Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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halt  eines  Serafzusaßes  auf  den  Fall  einer  sch  in  Inkunft  ebgebelden  größeren  Verschuldung
  ausgesprochen,  und  die  nachherige  Einsperrung  in  ein  Zwangsarbeitshaus
bis  zur  erprobter  Besserung,  jedoch  wenigstens  auf  ein  Jahr  verfüge  worden.

Den  8·  wurde  der  zu  Göppingen  verhaftete  Johann  Brauch  von  Heidenheim,
wegen  wiedecholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaß  der  Kosten  und  des  Schadens,  zu
einer  sechsmonatlichen  Luchthausstrafe  und  nachheriger  Einsperrung  in  ein  Zwangs“
Arbeitsh  aus  auf  drei  Monate  verurtheilt.  4

An  demselben  Tage  ist  die  zu  Heilbronn  in  Berhaft  und  Untersuchung  gekommene
  Clara  Becker  von  Ebersbach,  Oberamts  Weinsberg,  wegen  wiederholten  Diebstahls
  und  Bagirens,  neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersaß  mit  viermonatlicher

Luchthausarbeit  bestraft  worden.

An  demselben  Tage  wurde  die  zu  Rottweil  verhaftete  Christina  Kohler  von

Sulz,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten  und  des  Schadens
  zu  einjähriger  Zuchthausstrafe  und  nachheriger  Verwahrung  in  einem  Zwangs-Arbeitshause
  bis  zu  erprobter  Besserung  jedech  wenigstens  auf  nenn  Moönate  verurtheilt.
  ,  «
h  An  densselben  Tage  ist  gegen  den  zu  Calw  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommenen
  Jakob  Noa  Hammer  von  Calw  wegen  wieberholten  Diebstahls,  auch  wiederholten
  Bettelns  und  Vagirens,  neben  dem  Kosten-Ersatz  eine  einfährige  Juchthaus-Strafe
  ausgesprochen,  und  dessen  nachherige  Einsperrung  in  ein  zwendgscsbelsshaus
bis  zur  erprobten  Besserung)  jedoch  wenigstens  auf  neun  Monate  verfügt  worden.

An  demselben  Tage  wurde  gegen  den  zu  Rottweil  verhafteten  Martiu  Rapp,
von  Durkheim,  Oberamts  Spaichingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  Verurtheilung
  in  die  Kosten  eine  viermonatliche  Vestungsarbeit  erkannt.
-]  An  demselben  Tage  ist  der  zu  Gôppingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene

  Anton  Munz  von  Vorderlimmthal,  Oberamts  Gmund,  wegen  thätlicher  Mißhandlung
  seines  Vaters,  und  wegen  mehrerer  zum  Theil  ausgezeichneter  Entwendungen
  im  elterlichen  Hause,  neben  dem  Ersatze  der  Kosten  und  des  Schadens  mit  viermonatlicher
  Vestungsarbeit  belegt  worden.
Uunter  dem  g9.  wurde  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Friedrich  Reichert  von  Basnang,
  wegen  mehrerer  kleiner  und  zum  Theil  ausgezeichneter  Diebstähle  neben  dem
Kosten  =  und  Schadens-Ersaßz  mit  viermonatlicher  Bestungsarbeit  bestraft.

An  demselben  Tage  ist  der  zu  Ludwigsburg  in  Verhaft  und  Untersuchung
gekommene  Gottfried  Kallenberger  von  Klein,  Ingersheim,  Oberamts  Bestgheim,  wegen
wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten  und  des  noch  vorhandenen
Schadens  zu  fünfmonatlicher  Zuchthausstrafe  verurtheilt  worden.

An  dem'ielben  Dage  wurde  gegen  den  Bestungsstraflfing  Jafob  Bosch  von  Ober-Elchingen,
  wegen  Entweichung  von  seinem  Straforte,  eine  weitere  sechsmonatliche
Bestungsarbeit  erkannt.

Am  demselben  Dage  ist  der  zu  Nottenburg  verhaftete  Johann  Georg  Beck  von
Gyibel,  Oberamts  Tübingen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  Bezahlung  aller
Kosten  urd  des  Schadens  zu  einer  fechsmonatlicher  Juchehausstrafe  verurtheilt  worden.