zarten Kinder bei einer so langen Reise durch verschiedene Gebiete und Himmessstriche
aussehen, und welche Hülfsmictel und Vorsichesmaasregeln erforderlich find; um ohne
eiuen Unfall an den Ort ihrer Bestinmnung zu gelangen.
Die Königl. Kandvogtei= und Oberämter werden daher aufgefordert, keine Oele-
genheit zu versäumen, um ihre Amts,= Untergebene sowohl überhaupt über den zweifel-
dasten Erfolg einer Verwechslung des vaterländischen Bodens mie auswärtigen Nieder=
lassungen, als insbesondere über die augenscheinlichen Gefahren und Nachtheile, welche
mit einer aufs Ungewisse hin ohne die erforderlichen Vorbereitungen und Hülfsmittel
unternommenen Auswanderung in fremde Welttheile verbunden sind) wohlmeinend zu
belehren, und denjenigen, welche der angewandten Erinnerungen ungeachtec auf ihten
abentheuerlichen Entschlüssen behalten) nach Maasgabe der Gesetze zu erklären, daß,
wenn sie nach geschehener Aufkündigung ihres Unterthanen= und Bürgerrechts und nach
Aufopferung ihres Vermögens die verderblichen Folgen ihres Umernehmens zu spät ein-
sehen, eine Rükkehr in die verlassene Heimath nicht mehr Statt finde, und sie an der
Grenze des Königreichs ohne Nachsichs zurukgewiesen würden.
Was insbesondere diesenigen ankange, welche in die Provinten des Rutssischen
Rcichs auswandern wollen, so find dieseiben auf die bereits in den öffentlichen Bläctern
erschienene Bekanntmachung der Kaiserkichen Russischen Gesandtschaft zu verweisen ver-
möge welcher keinem Auswandernden ein Paß ausgestellt wird) wenn derselbe nicht
1) ein Jeugniß der Ortsobrigkeic, daß er ein guter Hauswirth sei, und den Gesetzen
feines Landes Genüge geleistet habe, vorzuweisen im Sctanve ist,
a) wenn er nicht sschere Bürgen stellen kann, daß er ein Vermögen von wenigstens
8 Reichsgulden entweder in baarem Gelde oder in Effekten bestze und mit sich
nehme, und
3) wenn er sich nicht schriftlich erklaͤrt, daß er auf jede Vorschuß- oder Entschaͤdi-
gungs-Gelder ein für allemal Verzicht leiste-
Auf gleiche Weise sind auch die nach Amerika auswandernden mitc allem Ernst zu
erinnern, daß sse vorher wohl zu prüfen habem, ob sie die erforderliche Mictel habem,,
u die Kosten einer so weiten Reise bestreiten zu konnen, indem sie sonst sich der Ge-
fahr ausfetzen) von dem Stande eines freien Württembergischen Scaatsdürgers zu ei-
nsem unglükseeligen Selaven, Dienst erniedriger zu werden- ,
Vornehmtichabechaben-dieKönigi.Landvogreisuavsoberckmteequfdiejeaiges
einwachsamesAugzurichten-vecchHesseiausiSchmärnmeioderEigennutzsovekquss
andern unaͤchten Absichten ihre leichtglaubigen Mitbuͤrger irreleiten, und theils durch
falsch« Prophezeihungen und unzuverlaͤßige Erzaͤhlungen, theils durch Aufforderungen zu
gemein schaftlichen Reiseplanen, theils durch schwaͤrmerische Verbindungen die Auswande-
vungssucht immer weiter verbreiten; wobei den sämtlichen König, Beamten zur Psliche
gemacht wird) gegen dergleichen Verführer wenn Auzeigen vorhanden sind, daß sie
Königk. Unterthanen zum Auswandern anwerben und auf directem oder indirectem We-
He verlriten, nach Worschrift der Gesetze die geeignere strenge Unrersuchung amustellen,
nnd nach Beschaffenheit des Erfunds an die kompetenten höhern Behörden darüber zu
berichten- Stuttgart, den 1½4. Febr. 1977. Miuisterium des Innern.
Geheimen Rath v. Wächrer-