Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Dde# Pfatrrer Beigel zu Koßfelb von Leitung der Schullehrer, Conserenzen auf sein 
Gesuch wegen hohen Alters enthoben, die Direktion derselben dem Dieakonns 
Svengler zu Crailsheim übertragen worden ist. 
EGiraf· Erkeuntnisse des Konigl. Criminal" Gnichts= Hofs für den Reckar= und Schwaczwasd= Kres 
in Eblingen, vom Monat December 1617. 
Am 4. wurde gegen die zu Ludwigeburs verhaftete Josepha Jauch, von Kingen, 
Sigmaringischer Herrschaft, wegen wiederholter, in der Kömglichen Reffdenz getrie- 
bener Unzucht neben dem Ersatze aller Kosten eine sechsmonatliche Juchthaus. Strafe 
ausgesprochen, und wegen nachheriger Ausweisung derselben aus den Königl. Seaaten 
das Noöthise verfügt. 
An demselben Tage ist die zu Stuttgart in Verhaft und Untersuchung gekom- 
mene Rosina Wagner) von Enderspach, Oberamts Scherndorf, wegen Diebstahls 
und wiederholten Vagirens neben Bezahlung sämmtlicher Kosten mit einer viermonet- 
lichen Zuchthausstrafe belegt worden. 
An demselben Tage wurde der zu Brackenheim verhaftete Martin Schieß, von 
Laibach, Oberamts Künzelsau, wegen verübter Betrügereien neben dem Ersatze aller 
Kosten und des Schadens zu einer viermonatlichen Vestungs, Arbeit verurtheitt. 
AUn demselben Tage ist gegen den zu Ibpbingen in Verhaft und Untersuchung 
gekommenen Johann Schmid, von Bertholmd, Oberamts Gmund, wegen der vor 
ihm verübten zum Theil qualisseirten Diebstähle eine vier und einhalbmonatliche; — 
und gegen seinen Mitschuldigen, Auton Jeller, von Burkhäußle, eine viermenatliche 
Bestungs= Arbeit erkannt, auch rücksichtlich der Kosten und des Schodens das 
Angemessene verfügt worden. 
An demselben Tage wurde die zu Ulm verhaftetete Anna Maria Geiger, von 
Moosbeuren, Oberamts Shingen, wegen Ebebruch, Diebstahls und Vasierens 
neben dem Ersatze aller Kosten zu viermonatlicher Juchthaus = Scrafe verurtheilt. 
Den 6. ist der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Jakob 
Fche, von Plochingen, Oberamts Eßlingen, wegen der von ihm verübten guali- 
cirten Diebstähle neben dem Kosten= und Schadens, Ersatz mit viermonatlicher 
Tuchthausstrafe belegt worden. 
Unter dem ½. wurde gegen den zu Ludwigsburg verhafteten, Friedrich Sber- 
schwein, von Knittlingen, Oberams Maulbronn, wegen lebensgefährlichen Schie- 
ßens in der Neusahes-NRacht, auch wegen veröbten großen und eines kleinen auesge- 
zeichneten Diebstahls, eine achemonatliche Vestungs--Urbeit ausgesprochen, und rück- 
sichtlich der Kosten das Angemessene verfügt. 
An demselben Dage ist der zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Jakob Zimmermann, von Neuendurg) wegen zweier großen und mehrerer kleinen
	        
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