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Vorarlberg., Wegen wiederholker Diebstähle, Betrugs mie frembem Wanverbuche,
Vagaoundenlebeus und Toncubinato, eine dreijfährige Pestunge-AMbeit und
nachberiger Ausweilung aus den Königl. Staaten ausgesprochen, —. und
am 10, März: „ "
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Smslgast,wegexiwicdkchoueaDiebstathMUMCMVUEMGrAnfange-Stra-
fe belege worden. -... .-..
v Aktij März wurde
10) die zu Ulm vechartet gewesene. Barbara Strobel von Pfannenstiel, Oberamts
TNalen wigen Diebstahls, zu. sechemonatlicher Zuchthaus= Strase) und gachhe-
riger Einsperrung im Zwangs, Arbeitshause verurtheilt. - ’-«-
Amss.Mäkzist:
11 ). in Untersuchungs-Sachen gegen die zu Ellwangen verhaftel gewesenen Makrhaus
Maier und Michsel Erdmann, von Deufstetten, Oberamt Armisheim, wegen
mehrerer von ihnen gemeinschaftlich begangener gualisteirter#und- ausgezeichneter
Diebstähle, gegen ersteren eine fünfmenatliche Pestunge, Urbeit, und: gegen
letzteren eine viermenatische Zuchrdauestrafe erkannt; ç « ’-··
I-)viezuMekgentl-eimverhaftetgewesrneEhefkaudesKaspaerwissellsbei
Würzburg,AanaMaria-geb.Rohrpwkgeagroßenunv-uusgezeichneten3diebo
stahls mit fünfmonatlicher Juchthaus-Strafe belege;
15) der zu Mergentheim verhaftet gewesene Seribent Georg Christian Seefeied,
von Altenmünster, Oberamts Krailsheim, wegen Diebstahls zu fünfmenatlichen
Vestungs--Arrest mit einer, seiner schwächlichen Gesundheit angemessenen Ar-
beit, und in sämmtliche Kostem verurcheilt; und , ·"s"""
14) gegen den zu Mergentheim verhaftet gewesenen Heinrich Goͤller, von Kocher-
stetten, Oberamts Künzelsau, wegen aualifizirten Diebstahls, und wiederhoiter
Wildexrei eine siebenmonatliche Zuchthaus-Strafe ausgesprochen worden.
Am 24. Marz wurde:
15) gegey, den. zu Göppingen. verhaftet gewesenen Andreas Weller, von Schillings=
pof) Oberamts Lorch w#egen dritten Diebstahls neben dem Kosten= und
Schadens-Ersatz, ulne edless- Bestunge-Arbeit, und nachherige Einsperrung
in ein Jwangs-Arbeitshäus auf sechs Monate erkannt, und
16) der zu Ulm verhafter gewesene. Johann Georg Fr#stling, von Herbrechtingen?
Oberamts Heidenheim:; wegen wiederholten Diebstahls) mit einer viermonat-
lichen Zuchthaus, Straft belegt. ·
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