Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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Vorarlberg., Wegen wiederholker Diebstähle, Betrugs mie frembem Wanverbuche, 
Vagaoundenlebeus und Toncubinato, eine dreijfährige Pestunge-AMbeit und 
nachberiger Ausweilung aus den Königl. Staaten ausgesprochen, —. und 
am 10, März: „ " 
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Smslgast,wegexiwicdkchoueaDiebstathMUMCMVUEMGrAnfange-Stra- 
fe belege worden. -... .-.. 
v Aktij März wurde 
10) die zu Ulm vechartet gewesene. Barbara Strobel von Pfannenstiel, Oberamts 
TNalen wigen Diebstahls, zu. sechemonatlicher Zuchthaus= Strase) und gachhe- 
riger Einsperrung im Zwangs, Arbeitshause verurtheilt. - ’-«- 
Amss.Mäkzist: 
11 ). in Untersuchungs-Sachen gegen die zu Ellwangen verhaftel gewesenen Makrhaus 
Maier und Michsel Erdmann, von Deufstetten, Oberamt Armisheim, wegen 
mehrerer von ihnen gemeinschaftlich begangener gualisteirter#und- ausgezeichneter 
Diebstähle, gegen ersteren eine fünfmenatliche Pestunge, Urbeit, und: gegen 
letzteren eine viermenatische Zuchrdauestrafe erkannt; ç « ’-·· 
I-)viezuMekgentl-eimverhaftetgewesrneEhefkaudesKaspaerwissellsbei 
Würzburg,AanaMaria-geb.Rohrpwkgeagroßenunv-uusgezeichneten3diebo 
stahls mit fünfmonatlicher Juchthaus-Strafe belege; 
15) der zu Mergentheim verhaftet gewesene Seribent Georg Christian Seefeied, 
von Altenmünster, Oberamts Krailsheim, wegen Diebstahls zu fünfmenatlichen 
Vestungs--Arrest mit einer, seiner schwächlichen Gesundheit angemessenen Ar- 
beit, und in sämmtliche Kostem verurcheilt; und , ·"s""" 
14) gegen den zu Mergentheim verhaftet gewesenen Heinrich Goͤller, von Kocher- 
stetten, Oberamts Künzelsau, wegen aualifizirten Diebstahls, und wiederhoiter 
Wildexrei eine siebenmonatliche Zuchthaus-Strafe ausgesprochen worden. 
Am 24. Marz wurde: 
15) gegey, den. zu Göppingen. verhaftet gewesenen Andreas Weller, von Schillings= 
pof) Oberamts Lorch w#egen dritten Diebstahls neben dem Kosten= und 
Schadens-Ersatz, ulne edless- Bestunge-Arbeit, und nachherige Einsperrung 
in ein Jwangs-Arbeitshäus auf sechs Monate erkannt, und 
16) der zu Ulm verhafter gewesene. Johann Georg Fr#stling, von Herbrechtingen? 
Oberamts Heidenheim:; wegen wiederholten Diebstahls) mit einer viermonat- 
lichen Zuchthaus, Straft belegt. · 
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