Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Nro. 8. 1818. 51 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staaks- und Regierungs-Blakt. 
  
Samstag, 9. Februar. 
  
Gestattung der Ablösung von Grundabgaben über den Betrag von r fl. 3o kr. 
Se. Königl. Masestéát haben durch Reseripe vom 33. d. M. zu genehmi- 
gen geruhet, daß in Fällen, wo von Abgabenpslichtigen, welche von den Königl Kam- 
mern und von den unter der Aufsicht des Staats stehenden Gemeinde Stiftungs= 
und andern öffenrlichen Administrationen abháängen, die Ablsung von Grundabga, 
ben über den Betrag von # fl. 36 kr. verlangt wird, diese gestattet, daß michin 
alle in dem Sdikte vom 13. November des vorigen Jahrs unter l.it. B. . 6 und 
bezeichneten Gefälle welche über #: fl. 30 kr. betragen) ebenfalls in dem zwanzigfa, 
chen Betrage abgelößt werden dürfen. 
Sämmtliche Königl. Ober- und Kameral. Beamten haben sich nach dieser aller- 
böchsten Entschließung bei den, ihnen in dem Sdikte II. vom 13. November 187). 
aufgetragenen, Verhandlungen mit den Abgabenpflichtigen zu achten. 
Stuttgart, den :9. Januar 1818. Finanz, Ministerium. 
Präsident v. Malchus. 
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Se. Königl. Masestät haben vermöge Dekrets vom 30. d. M. den Per- 
lonal, Ecat bei den Bureaur der Steuer- Administration, und bei den Tabacks, und 
Salz, Verwaltungen folgendermaßen zu bestimmen geruht: 
7. Direkte. Steuern. 
. Ober-Revisoren. 
1. Schöll, bisher Rechnungsrath, 
2. Klemm, bisher Buchhalter.
	        
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