Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Die Kanzlei-Direkeionen und Registraturen sädmmtlicher Königl. Eivil, und 
Mill##Collegien und Departements werden nach Maßgabe erdaltenen höberen Be- 
fedle biemit geziemend auf gefordert, künftig jedesmal vor dem Anfang eines neuen 
Semesters (in der Mitte Juni und Dezember) namentliche Verzeichnisse aller derseni- 
gen Personen, welche vermöge ihrer Anstellung) oder des Postens den sie bekleiden, 
ein Frei, Sremplar des Königl. Staats= und Regierungs-Blattes anzu'prechen haden, 
an die Redaktion dieses Blattes zu übergeben. Ingleichem werden sie wegen der er- 
forderlichen Ordnung ersucht, in den Fällen, in welchen ein Mitglied eines Königl. 
Kollegiums oder Departements durch Versetzung, Dienstentlassung oder durch Todes- 
foll von seiner Stelle abkommt, oder ein neues Mitglied mittelst Anstellung oder Ver- 
setzung hinzukommen sollte, jedesmal der Redaktion schriftliche Nachricht hiervon zu 
ertheilen. 
Gleichfalls halbjährlich, und zwar zu der oben erwähnten Zeit, haben auch die re- 
spektiven Oberämter und Postämter rc. tc., nad für die in Stuttgart wohnenden 
Abenenten das Spedirions-Büreau des Staars, und Regierungs= Blattes, Lesten 
der für ihre Besorgung nöthigen Exemplarien desselben an die Redaktion einzusenden, 
und die außerdem etwa vorgehenden Veränderungen und vorkommenden Unstände an 
eben diese Behörde anzuzeigen. Welches hiemit zu ihrer und der #bonenten Kennt-- 
niß gibracht wird. 
Redaktion des Koͤnigl. Staats- und Regierungs, Blattes. 
  
Stuttaart. Da einige bei dem Chor der dieslgen Koͤnigl. Ho · Kapelle gegenwaͤrtig vakan- 
te Stellen mit guten Tenor Saͤngern besetzt werden sollen, deren ik#clichir Gehalt nach Muas aabe 
der Brauchbarkeit, auf 3 bis 400 fl. bettimmt werden könnte, so werden solche Individuen, welche 
eie Stell: der Art zu erhalten wünschen, biermit eingela#en, sich dei der untetzeichneten Sielle, 
unter Beilegung dißsallsiger Zenanisse, in Bälde schriftlich zu melden, worauf ihnen der w gen der 
Ptüung noch zu desliuminde Taz, nebst dem Weitern, bekanat gemacht wirden wird. Den 30. 
No. 1818. Die KF uigl. Intendanz des Hof= uad Nniogal-Theaters. 
  
Geislingen. Bis Samstag den 16. Jan. 1819. wird in der Kimerala#n#tsstude dadier ein 
bei Wasserbanwisen zu gebrauchendes Schlazwerk, we ches wit einer Stellage versehin, und wovon 
der mit dblzernen eeihen versebene Rammer ungefähr 41 Cintner Eisen im Gewicht hilt, mit 
aller Jugehörde im Aufsteeich gegen baare Bezahlung verkaufe, wozu die Kaufslustigen eingel##e# 
werden. Den 24. Dez. 1816. Koͤnigl. Kameralamt. 
Weingerten. Des vormalitze Pfarrhaus zu Altdorf, welches zweistoͤkigt und gut gebaut ist, 
wobei sich eine besondere Waschküche mit einem Rohrbremen, eine O##uer mit Stallung und Wi- 
genschopf und ein geraumiger Hof befindet, ist zum Birkauf guaͤdigst ausgesetzt, mit dem Anfägen, 
daß auch dert dabei befiadliche Baum--Gras. und Gemuͤß-Garten, 15 Irch. gron in Kauf gegeben wird, 
wenn sich Liebhaber hiezu zeigen sollten; es wuede aber auch rin Wermietunzs-Bersuch befoblen.t 3½ 
diesem Verkaufs und Verpachtungsversuch ist Denstag den 19 Januar 1819. Vocinittag 10 Uor be- 
stimmt, wozu sich die kiebhaber im Kameralamts Zimmer eiasinden wollen. Den 30. Diz. 1818. 
Koͤnigl. Kametalamt
	        
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