Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Gegen diese oberamtliche Entscheldung findet kein weiterer Rekurs an eine hoͤhere 
Behdrde Statt. 
F. 45. 
Aufsicht über die — dem Oberamte unterseordneten 
Staats= umd Gemeinde-Diener. 
Bey dieser sowohl als bey jeder andern Veranlassung hat der Oberamtmann sein 
Augenmerk dahin zu richten, daß das obrigkeitliche Ansshen eines Theils gegen Unbot- 
mäßigkeiten und ordnungs widrige Anmaßungen behauptet, andern Theils aber nie zur 
Bedrückung oder Mißbandlung Unserer Unterthanen mißbraucht werde. « 
JudiösekgedoppeltenBezlehunghatderOberanstmannaufdicAmtsführungdcr 
—ihm untergeordneten Staats= und Gemeinde-Diener ein stets wachsames Auge zu 
balten, ihre Thätigkeit zu wecken, zu ordnen und zu leiten. 
9. 44. 
Namentlich über die Orts-Polizey. 
Die Handhabung der Orts-Polizey haben Wir zwar sewohl in der Amts-Stadt 
aols in den übrigen Amts-Orten zunschst und unmitelbar den Orlts-Verstehern und 
Gemeinde-Räthen anvertraut. 
Wir wollen jedoch, daß der Oberamtmann über die wirkliche Ausübung dieser 
Polizeny-Gewalt die strengste und beständige Aufsicht führe, die Tießfallssgen Lekal- 
Anordnungen nach vorgängiger Prüfung von Amtswegen zu unterstützen, umer sich 
selbst und mir den Landes-Polizey- Gesetzen in Uebereinstimmung zu bringen trachte. 
9. 45. 
Insbesondere in der Oberamts-Stadt. 
Wes insbesondere die Orts-Polizey in der Oberamts. Stadt betrifft, so bringt #es 
die Natur der Sache und das gegenseilige Verbeltniß des Oberamtemanns und des 
Orts-Veorstebers mit sich, daß ersterer nicht allein in wichtigeren und dringenderen Fil- 
len unmi#telbar und persdulich einzuschreiten befugt und verpflichtet, sondern auch der 
Orts-Vorsteher von allen bedeutenderen, insbesendere aber von allen mit einiger Oessent= 
lichkeit verknüpften Vorgängen das Oberamt auf der Stelle in Kenniniß zu setzen, und 
die etwaigen Anordnungen desselben zu befolgen verbunden ist. 
Umer die Vorgänge dieser Art sind insbesendere zu zäblen: alle Aufsehen erregende 
Ercesse und polizeywidrige Vorfälle, bffentliche Lustbarkeiten, Freyschiessen, Schau-