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der Salz-Gefällverwaltung von dem Kö-
niglichen Steuer= Colleg'um zu trennen,
und dem Kbnigl. Bergrath unterzuordnen,
auch die bei dem Königl. Bergrath noch
unbesetzte vierte Raths = Seelle dem blshe-
rigen Assessor des Steuer-Collegiums,
Masjer, Inädigst zu äbertragen geruht,
Uhterm 4. d. M. wurde der Haupt-
mann erster Classe im achten Infanterle
Regiment, v. Mayhbfer, wegen seiner
gestdrten Gefundheit penflonirt.
Die Uebertragung der Posihaltersftelle
zu Wolfegg an den Handelsmann Jeh.
Schmid daselbst ist durch Khnigl. Ent-
schließung vom à3. v. M. bestätigt wor-
den.
II. Verfügungen der Departemené.
A.) Des Departements des Innern:
des Ministerium des Innern.
Die Ernemmung des Generak-Lieutenanes v. Hügel und des General-Majors, General-Quartiermeisters
v. Varnbuler zu lahenslänglichen Mitglfedern der ersten. Kammer der Stände-Versammlung be-
Seine Kbnigliche Majestät haben
vermbge Dekrets vom y. d. M. den General-
Lieutenant und Präsldenten des Kriegs-De-
verterschts. v. Hügel, und den General-
Major, General-Quartiermelster v. Barn-
büler, zu lebenslänglichen Mirgliedern der
ersten Kammer der Stänve-Wersammlung
zu ernennen geruht.
Stuttgart den y. Juml 1870.
v. Otto.
b.) Der Departements der Justiz und der Finanzen:
der Ministerien der Justiz und der Finanzen.
Verordnung, die Vornahme der Wilderel-Umtersuchungen betreffend.
Seine Khnigliche Majestät haben
in Betreff der Vornahme der Untersuchun-
tgem in Wilberei= Sachen auf elnen von
dem Kduigl. Gehelmen-Rathe hierüber
erstattrten Antrag durch höchste Entschlie-
lung vom 3. Rovember v. J. zu verfügen
geruht, daß die Untersuchung der zum Er-
kenntniß der Krels-Gerichtshöfe sich eit-
nenden Wilderel-Wergehen nach der Ver-
schrift des olerten Organisations= Edilts
vom 31. December 1316. J. 202 den
Oberamtsgerichten ausschließlich überlossn,
diese jedoch nach f. 405 des genamtea
Ediets eben sowohl berechilgt als verpflich-