Nro. 4.
Königlich-Württembergisches
Staats- und Regierungs-Blakt.
Montag den 15. Januar 1821.
1. Königliche
Verordnung.
Dle verlängerte Vertagung der Stände-Versammlang betreffend.
Wilheim,
don Gottes Gnaden König von Württemberg.
l nach der Uns zugekommenen Anzelge
die ven der Kammer der Abgeordneten
Ju Prüfung des Haupt-Finanz-Etats ge-
wihlte Commissson ihre Arbelten in der
mit dem 32. dieses Monats zu Ende ge-
bemen Zei der durch Unser Reseript vom
v. December vorigen Jahrs angeordneten
Veriagung der Staͤnde. Versammlung zu
beendigen nicht vermag, und zu diesem
Geschäfte wohl noch einiger weiterer Wochen
Kürfen wlrd; so haben Wir, damit ibre
Glicher bie zur Vollendung der ihnen auf.
r olchtigen Vorbereltungs-Arbeit
nicht durch andere Beschsftigung gestbrt,
verden, nach Anhbrung Unseres Gcehei-
men Raths beschlossen, die Vertagung der
Stände= Versammlung vom z2. d. M.
ble zu dem 5. Februar dieses Jahrs zu
verlängern.
Wir erwarten, daß die Mitglieder der
Stände-Versammlung sich an dem letztge-
nannten Tege hier wieder einfinden werden,
damit an dem folgenden die Verhandlun-
gen derselben fortgesetzt werden können.
Gegeben, Stuttgart den 15. Jan. 1811.
Wilhelm.
Der Minister des Innern:
v. Otto.
Auf Befehl des Koͤniss.
Der Staats-Secreikr:
Vellnagel,