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verübten Diebsläplen., neben der Ver-
bindlichkeit zum Schadens= und Kesten-
Ersotz, unter Einrechnung der gegen sle
unterm 30. December 1820 (Staats-
und Reglerungs = Blatt v. J. 1811.
p. 54) erkannten Strofe sechsmonat-
liche Suchthausstrafe zu Ludwigeburg:
und nachhersge Elnsperrung in dem-
Zwangs, Arbeitshause zu Ulm ble zu er-
wrobter Besserung, wenigstens ober, auf
kie Dauer von vier Momaten er-
##nnt werden,
Am 26. Februar wurde verur-
theilt:
. der bei dem Oberamtsgerichte Wangen-
in Untersuchung. gekommene Franz An-
ton Helm, ven Oberreuthe, Königl.
Balerischen Landgerichto Weller, wegen-
mebrerer“ theils ansgezelchneter, theils
mit hffentlicher Gewaltthätigkeit verübter-
Diebstähle und Wiederehmri#ts in das
Khaigreich nach vorausgegangener Aus-
weisung, unter Strasbedrohung für dle-
Näckkehr, neben Verfällung in den Er-
sod des gesilsteten Schadens und sämt-
licher Kosten, mit Vorbebalt
Steaferhöhung, wenn sich wegen einl-
her, durch sein bleßes Geständuß erbe-
iner Diebstähle in der Felge ein bele-
der. Reat. u#gen ihn ergeben sollte, zu
elner-
neunmonotlscher Festungs-Arbelts=
strafe, ouch wlederholter Auswelsung
aus dem Königreiche, umer Androhung
geschärfter Strafe im Wlederbetretungs-
fall;
18)) Jobann Jaudas, von Aichelau, wl-
cher bel dem Oberamtsgerichte Mänfin=
tgen in Untersuchung kam, wegen verab-
redeter Stbrung einer bffemlichen ober=
omtlichen Verhandlung, ferner wegen
beleidigender Ausdrücke gegen den Ober-
emtmann, den. Ortsschultheltzen und den
Obmann des Bürger-Ausschusses, auch
wegen Widersetzlichkelt gegen einen Po-
lizeidiener, neben Zuscheldung eines ans
gemessenen Tbells der Uniersuchungs=
Kosten zu viermonatlicher Fesiungs=
strafe;
14. der bei dem Oberamtsgerichte Wangen
In Untersuchung gekommene Soerikea#
Joseph Gebbard Burger, von Wir-
ghen, wegen muttelst Verferrigung falscher
Dekrete Kinigl. Bebbrden theils voll-
brachten, tbeils versuchten Beirugs, ne-
ben dem Ersatz des gestif#eten Schadens
und eines angemessenen Theils der 5
tersuchungs-Kosten, zu einjschriver
Festungsstrafe mit esper seiner Kkrper-
Beschaffenbeit angemessenen Beschsf.l=
gung.
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