Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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HM.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Des  Departements  des  Innern:
des  Ministerium  des  Innern.
Allgemeine  Bekanntmachung  der  Termine  für  die  landwirtbschaftlichen  Partikular-Fesie.

Uum,.  Bezlehung  auf  die  Bekunntmachungvem

  .  Februar  d.  J.  die  landwirthschaftlichen
  Fesle  betreffend;  (Staats=  und  Reglerungs
  Blatt  Nro.  9)  wird  blemit  zur

western  bffenillchen  Kenntniß  gebracht,  daß.

Ne  Austhellung  der  in  jener  Bekanntma-=chung
  erwähnten  Partikalar=  Preise
zu  Roettenburg  den  9.  Juni  d.  J.=zu
  Münsingen  den  24  —  —
zu  Hall  den
zu  Besigbeim  den  29  —  —
zu  Gbppingen  den  2o.  Aug.  —

.  256.  —  ––

zu  Blberach  den  3.  Aug.  P.  J.
und
zu  Niedlingen  den  27.  —  —
statt  baben  wird.

Die  zur  Preis-Bewerbung  bestimmten
Thiere  sind  daher  an  dem  für  jeden  Ort
bezeichneten  Tage,  Morgens  um  20  Uhr,
an  Ort  und  Stelle  zu  bringen,  und  dem
dortigen  Schaugerlchte  zur  Präfung  vorzufähren.


Stuttgart  den  17.  April  1821.

v.  Otto.

8.)  Der  Departements  des  Innern  und  des  Krieges.
Des  Ober.-Rekrutirungsraths.
Vorladung  der  abwesenden  Militärpflichtigen  zur  Nachaushebung.

Dliejenigen  Militärpflichilgen,  welche  bei

Nr.  heurlgen  Aushebung  nicht  erschlenen

fund,  ohne  daß  für  sie  eine  Befreiung  nach-Lewlesen
  worden  wäre,  stud  nach  Maßgabe

ihrer  Koos-Nummer  zum  Contingent  oderzu
  dessen  Ergänzung  vorläuflg  bezeichnet.

worden.
Da  nun  den  vorléufig  Bezeichneten  gestatlet
  ist,  sich  wegen  ihres.  Wegkleibens

von  der  Aushebung  bei  der  Rachzushebung.

zu  rechtfertlgen  und  solchenfalls  ihre  etwalgen
  Befrelungsgründe  nachträglich  ausjuführen,
  so  werden  dieselben  hlemit  dffemlich
aufgerufen,  sich  zu  diesem  Ende  bei'  der
Nachaushebung,  welche  den  15.  Mai  endigt,
n  der  betreffenden  Krelsstädt  eliksinden,
widrigenfallt  gegen  ste  als  -  Ungeborfme
nach  Vorschrift  des  Nekrutlrungs.  Gesches

verfahren  werden  wird-Stunigart

  den  10.  April  231..
Kapff.