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HM. Verfügungen der Departements.
A.) Des Departements des Innern:
des Ministerium des Innern.
Allgemeine Bekanntmachung der Termine für die landwirtbschaftlichen Partikular-Fesie.
Uum,. Bezlehung auf die Bekunntmachungvem
. Februar d. J. die landwirthschaftlichen
Fesle betreffend; (Staats= und Reglerungs
Blatt Nro. 9) wird blemit zur
western bffenillchen Kenntniß gebracht, daß.
Ne Austhellung der in jener Bekanntma-=chung
erwähnten Partikalar= Preise
zu Roettenburg den 9. Juni d. J.=zu
Münsingen den 24 — —
zu Hall den
zu Besigbeim den 29 — —
zu Gbppingen den 2o. Aug. —
. 256. — ––
zu Blberach den 3. Aug. P. J.
und
zu Niedlingen den 27. — —
statt baben wird.
Die zur Preis-Bewerbung bestimmten
Thiere sind daher an dem für jeden Ort
bezeichneten Tage, Morgens um 20 Uhr,
an Ort und Stelle zu bringen, und dem
dortigen Schaugerlchte zur Präfung vorzufähren.
Stuttgart den 17. April 1821.
v. Otto.
8.) Der Departements des Innern und des Krieges.
Des Ober.-Rekrutirungsraths.
Vorladung der abwesenden Militärpflichtigen zur Nachaushebung.
Dliejenigen Militärpflichilgen, welche bei
Nr. heurlgen Aushebung nicht erschlenen
fund, ohne daß für sie eine Befreiung nach-Lewlesen
worden wäre, stud nach Maßgabe
ihrer Koos-Nummer zum Contingent oderzu
dessen Ergänzung vorläuflg bezeichnet.
worden.
Da nun den vorléufig Bezeichneten gestatlet
ist, sich wegen ihres. Wegkleibens
von der Aushebung bei der Rachzushebung.
zu rechtfertlgen und solchenfalls ihre etwalgen
Befrelungsgründe nachträglich ausjuführen,
so werden dieselben hlemit dffemlich
aufgerufen, sich zu diesem Ende bei' der
Nachaushebung, welche den 15. Mai endigt,
n der betreffenden Krelsstädt eliksinden,
widrigenfallt gegen ste als - Ungeborfme
nach Vorschrift des Nekrutlrungs. Gesches
verfahren werden wird-Stunigart
den 10. April 231..
Kapff.