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„. Des Künigl. evangelsschen Conflstorlum.
Die Einderufung der evangelischen Schullehrer, Provisoren und Incipienten zur Consistorial-Prüsong
betreffend.
Dlejenigen deutschen Schullehrer, Proolsoren
und Jucigienten., welche um die
Consinorlal Prüfung geberen haben, und
nicht durch besondere Erlasse davon zurückgewlesen
worden sind, baben sch, und
zwar
1) die Incipienten des Uracher, Ulmer
und Maulbromner Generalats den
25. Mal;
4) ble Ineipleuten des Tuͤblnger, Hellbronner
und OHehringer Generala##
den 38. Mai;
3) die Schulprooisoren den 30. Mol,
und
4) die Schullehrer den 4. Junlk d. J.,
Morgens 8 Uhr, auf der Kanzlel der
unterzelchneten Sielle zur Conkurs-Prüfang
einzufinden.
Stuttgart den 4. Mal 1831.
Wéchter.
5. Des Köntal. Medieinal-Colleglums.
Von dem Kbnigl. Mediceinal Colleglo
wurde dem Med. ei Chir. Dr. Joseph
Zimmer, von Abtsgmünd, Oberamts
Aalen, nach exrstandener Pruͤfung in der
Mediein, die Erlaubniß zu Ausäbung dieser
Wissenschaft ortheilt.
Stuttgart den 28. April 1821.
Massenbach.
8.) Des Departements der Finanzen:
Des Kbnigl. Steuer-Collegiums.
DOrkret an sämtliche Oberämter wegen der Umlage des letzten Drittels der direkten Grund-Häuser
und Gewerbe-Steucr für das Etats-Jahr 1827.
In Felge des Gesetzes vom 16. d. M.
(Staats= und Regierungs Blart Nr. „83)
wornach zu Beseitigung nachtheillger Stlrung
in dem Bezug der Staats-Einnabmen,
und bis ein umfassendes Abgaben=Gesey
für die ganze Finanz-Persode von
1822 erlassen werden kann
der Betrag der direkten Grund-Huserund
Gewerbe-Steuer für die vier letzten
Monate des laufenden Etats-Jahr#
von 22 mit Achtmalhundert Te“
send Gulden umgelegt und zum Eiszug
gebracht werden solle,
wird den Kougl. Oberämtern biemit s