Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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„.  Des  Künigl.  evangelsschen  Conflstorlum.

Die  Einderufung  der  evangelischen  Schullehrer,  Provisoren  und  Incipienten  zur  Consistorial-Prüsong
betreffend.

Dlejenigen  deutschen  Schullehrer,  Proolsoren
  und  Jucigienten.,  welche  um  die
Consinorlal  Prüfung  geberen  haben,  und
nicht  durch  besondere  Erlasse  davon  zurückgewlesen
  worden  sind,  baben  sch,  und
zwar

1)  die  Incipienten  des  Uracher,  Ulmer

und  Maulbromner  Generalats  den
25.  Mal;
4)  ble  Ineipleuten  des  Tuͤblnger,  Hellbronner

  und  OHehringer  Generala##
den  38.  Mai;

3)  die  Schulprooisoren  den  30.  Mol,
und

4)  die  Schullehrer  den  4.  Junlk  d.  J.,
Morgens  8  Uhr,  auf  der  Kanzlel  der
unterzelchneten  Sielle  zur  Conkurs-Prüfang
  einzufinden.

Stuttgart  den  4.  Mal  1831.

Wéchter.

5.  Des  Köntal.  Medieinal-Colleglums.

Von  dem  Kbnigl.  Mediceinal  Colleglo
wurde  dem  Med.  ei  Chir.  Dr.  Joseph
Zimmer,  von  Abtsgmünd,  Oberamts
Aalen,  nach  exrstandener  Pruͤfung  in  der

Mediein,  die  Erlaubniß  zu  Ausäbung  dieser
  Wissenschaft  ortheilt.
Stuttgart  den  28.  April  1821.
Massenbach.

8.)  Des  Departements  der  Finanzen:

Des  Kbnigl.  Steuer-Collegiums.
DOrkret  an  sämtliche  Oberämter  wegen  der  Umlage  des  letzten  Drittels  der  direkten  Grund-Häuser
und  Gewerbe-Steucr  für  das  Etats-Jahr  1827.

In  Felge  des  Gesetzes  vom  16.  d.  M.
(Staats=  und  Regierungs  Blart  Nr.  „83)
wornach  zu  Beseitigung  nachtheillger  Stlrung
  in  dem  Bezug  der  Staats-Einnabmen,
  und  bis  ein  umfassendes  Abgaben=Gesey
  für  die  ganze  Finanz-Persode  von
1822  erlassen  werden  kann

der  Betrag  der  direkten  Grund-Huserund
  Gewerbe-Steuer  für  die  vier  letzten
  Monate  des  laufenden  Etats-Jahr#
von  22  mit  Achtmalhundert  Te“
send  Gulden  umgelegt  und  zum  Eiszug
  gebracht  werden  solle,

wird  den  Kougl.  Oberämtern  biemit  s