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Nro. 27.
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
Montag den 1:4. Mai. 1621.
I. Unmittelbare Könisliche Dektete.
Keine-
. Verfügungen der Departements.
Des Justiz-Departements.
Die in dem. Monat März 1821 von den Gerichtshöfen des Khnigteichs ausgrsprochenen Erkenntnisse.
betreffend.
Im dem verffessenen Menat März flnd von sämtlichen Gerichtshlfen des Ki-
Moreichs. nachstehende Erkenntulsse ausgesprechen werden, wobei im Aligemelnen bewerkt
#lrd, daß nur selche Urtheile der Criminal-Gerichts = Stellen in das Stoats= und
Regierunge = Blatt aufgenommen werden, wedurch eine längere, als dreimonatliche.
örelheb.= Strafe erkanm wirde.
Asl Obertribunal.
1. Criminal = Senat.
Den 3. März wurde: das Erkenntult des Gerschtohofs zu Tä-
u. Ja der Rek' rsache des Rehlerförsters bingen vom 3. Juni 1830 (Staots-
C##l Frledrich Koch, von Waldenbuch, und Reglerungs-Blatt Nre. 40. S.375)