Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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unerlaubter Geschenk- Annahmen, beträ- 
gerlscher Erschleichung einer übermäßigen 
Belohnung für selne Bemühungen bei 
Auothellung von Sustentattone-Früchten 
und ordnungswideiger. Erhebung dleser 
enschlichenen Summe, fodann wegen el- 
genmaͤchligern Besorging· des #m. nicht 
zugekommenen Frächte= Ausebeilungs. Ge- 
schfto und ordaungswioriger Behand= 
lung desselben, endlich wegen unordent- 
lcher Rechnunge-Föhrung und Nach- 
Läßigkeit im Amte durch Mangel an ge- 
zehlriger Aussicht äber seine Gehülfen, 
neben der Verbindlichkelt ### Bergütung 
des bel Austhellung der Sastentatlons= 
Früchte erhobenen Fruchtrestes samt Zn- 
ken, so wie zum Ersatze des dur seine 
rechtswidrigen Handlungen überhaupt 
emstandenen Schadens, auch zu Erstat- 
mng sämtlicher Untersuchung= Keflen, 
von seinen Aemtern kassirr, und zu 
Beklezdung eines Iöffenlichen Amtes fär 
unfaͤhig erklärt. 
Am 10. März wurde: 
(. die Ehegatmn des Regierungsrathe Bol- 
geol, Wishelmine Amalie Resine, zu Eß- 
lingen, wegen Ehebruchs, Berheimlichung 
der Schwangerschaft, belmlicher und hülf- 
loser Geburt, auch lebensgefährlicher 
Behandlung ihres neugeborenen Kindes, 
neben der Werbludlichkeit zu Bezohlung 
PEämilicher Untersuchangs= Arrest= und 
Azungs-Kosten zu wei#berttzer Jucht- 
hausstrafe verurthellt. 
Am 13. März! wurde: 
7. der zu Stuttgart in Untersschung ge- 
kommene Josepb Biedermann, von 
Dürchhausen, Oberamts Tutilingen, we- 
gen mehrerer kleiner, aber als Haus- 
diebstaͤble ausgezelchneter Entwendungen, 
neben dem Ersade ded Schadens, auch 
der Acrest= und Untersuchungs-Kesten 
mit olermonatlicher Festungs-Arbeits- 
strafe belegt; 
Wllhelm Wagner, süspendirter Schult- 
beiß in Zaberfeld, Oberamte Bracken- 
beim, wegen grober Fahprläßigkeit bei 
Fährung der ihm anwertralsen Geschäfte 
und Plegen, und dadurch berbeigefähr- 
ten Kassen-Restes, auch wegen unordent. 
lichen und umvördigen Betragens, neben 
der Verdludlichkeit zuln Erfatze des bei 
seinen verschledenen Gäterpfeegen gesetztem 
Restes samt Zinsen, so wie ju Bezahlung 
Fmeticher Untersuchungs-Kosten von der 
Stelle eines Schultheitzen entlassen, 
und zu viersbger Gefngmsßstrafe 
verurthellt 
. Ceroline Wenbreter, von Hellbronn, 
wegen im vechtlichen Sinne dritten Dieb- 
stahle, mit sechsmonstlscher Zacht- 
hausstrafe und nachperiger Einschlietng 
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