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unerlaubter Geschenk- Annahmen, beträ-
gerlscher Erschleichung einer übermäßigen
Belohnung für selne Bemühungen bei
Auothellung von Sustentattone-Früchten
und ordnungswideiger. Erhebung dleser
enschlichenen Summe, fodann wegen el-
genmaͤchligern Besorging· des #m. nicht
zugekommenen Frächte= Ausebeilungs. Ge-
schfto und ordaungswioriger Behand=
lung desselben, endlich wegen unordent-
lcher Rechnunge-Föhrung und Nach-
Läßigkeit im Amte durch Mangel an ge-
zehlriger Aussicht äber seine Gehülfen,
neben der Verbindlichkelt ### Bergütung
des bel Austhellung der Sastentatlons=
Früchte erhobenen Fruchtrestes samt Zn-
ken, so wie zum Ersatze des dur seine
rechtswidrigen Handlungen überhaupt
emstandenen Schadens, auch zu Erstat-
mng sämtlicher Untersuchung= Keflen,
von seinen Aemtern kassirr, und zu
Beklezdung eines Iöffenlichen Amtes fär
unfaͤhig erklärt.
Am 10. März wurde:
(. die Ehegatmn des Regierungsrathe Bol-
geol, Wishelmine Amalie Resine, zu Eß-
lingen, wegen Ehebruchs, Berheimlichung
der Schwangerschaft, belmlicher und hülf-
loser Geburt, auch lebensgefährlicher
Behandlung ihres neugeborenen Kindes,
neben der Werbludlichkeit zu Bezohlung
PEämilicher Untersuchangs= Arrest= und
Azungs-Kosten zu wei#berttzer Jucht-
hausstrafe verurthellt.
Am 13. März! wurde:
7. der zu Stuttgart in Untersschung ge-
kommene Josepb Biedermann, von
Dürchhausen, Oberamts Tutilingen, we-
gen mehrerer kleiner, aber als Haus-
diebstaͤble ausgezelchneter Entwendungen,
neben dem Ersade ded Schadens, auch
der Acrest= und Untersuchungs-Kesten
mit olermonatlicher Festungs-Arbeits-
strafe belegt;
Wllhelm Wagner, süspendirter Schult-
beiß in Zaberfeld, Oberamte Bracken-
beim, wegen grober Fahprläßigkeit bei
Fährung der ihm anwertralsen Geschäfte
und Plegen, und dadurch berbeigefähr-
ten Kassen-Restes, auch wegen unordent.
lichen und umvördigen Betragens, neben
der Verdludlichkeit zuln Erfatze des bei
seinen verschledenen Gäterpfeegen gesetztem
Restes samt Zinsen, so wie ju Bezahlung
Fmeticher Untersuchungs-Kosten von der
Stelle eines Schultheitzen entlassen,
und zu viersbger Gefngmsßstrafe
verurthellt
. Ceroline Wenbreter, von Hellbronn,
wegen im vechtlichen Sinne dritten Dieb-
stahle, mit sechsmonstlscher Zacht-
hausstrafe und nachperiger Einschlietng
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