Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

II.  Verfügungen  der  Departements.

A.)  Des  Departements  des  Innern:

Des  Khnigl.  kethelischen  Kirchenratbeo.
)  Die  Dleast=  Prüfung  der  karhollschen  Geistlichen  betnessend.

Die  Dlenst-Präfung  der  kathollschen
Gelstlichen  für  das  laufende  Jahr  uled
auf  den  3.  Mai  festgesetzt,  und  es  findet
zu  kelner  andern  Zelt  und  in  keinem  andern
  Orte  eine  außerordentliche  Prüfung
statt.  Dabei  werden  nur  diejenigen  Geistlichen
  zugelassen,  welche  im  Jahre  1818
and  fräher  Prlester  geworden  fund.

Die  Candldaten  haben  sich  vier  Wochen
vorher  schriftlich  zu  melden,  und,  wenn

keine  Abwelsung  erfolgt,  am  Montag  den
7.  Mal,  Abends  4  Uhr,  auf  der  diesseltigen
  Kanzlei  zum  Einschreiben  zu  erschelnen.


Uebrigens  beruft  man  sich  auf  die  im
Staats=  und  Regierungs  =  Blatt  vom  16.
Februar  1619.  S.  111  bakannt  gemachten
Anordnungen.

Stuttgart  den  11.  Jannar  1331.

Camerer.

hb)  Die  Präfungen  der  kathollschen  Schullehrer  und  Schul-Candidaten  betrefsend.

Die  ordentliche  Dlenst=  (Konkurs-)
Prüfung  dahier  in  Stuttgart

a)  für  diejenigen  Schullehrer,  welche
Schul-Irclplenten  bilden  wollen;

b)  für  die  Schullehrer  und  Proolsoren,
welche  in  Stadtschulen  angestellt  zu
werden  wünschen,  und

P)  für  alle  verelts  in  Folge  der  früher
bei  den  Präfungs  =  Commisstonen  erstandenen
  Prüfung  angestellten  Lehrer,
welche  befbrdert  werden  wollen,  ist
dleses  Jahr  auf  den  az.  Mal  festgesetzt.

Die  Gesuche  um  Zulassung  zu  dileser
Prüfung  müssen  vler  Wochen  vorher  mit
schulinspectoratamtlichen  Belberlchte  elngereischt
  werden;  die  Candldeten  selbst  aber
baben  sich,  wenn  keine  Abweisung  erfolgt,
am  Montag  den  21.  Mai,  Abende  4  Uhr,
auf  der  dlesseitigen  Kanzlei  zum  Einschrelben

  zu  stellen.

Dabei  wird  den  Schullebrern  und  Provlsoren
  ein  fuͤr  allemal  bemerkt,  daß  sle
bei  Stadtschulen  nicht  als  wirkliche  Lehrer
angestellt,  und  auch  von  ihrer  dermaligen