nern derübten Diebstähle, von welchen
der elne durch Einbrechen und Einstel-
gen quallsicirt und dessen Gegenstand
die Summe eines großen Diebstahis
weit überstelzt, der andere aber ausge-
zeichnet ist, dann wegen Concubinats,
wlederholter Paßfälschung und wleder-
bolten Vaglrens, neben solldarischer
Mitoerbludlichkelt zum Ersetze des ver-
nursachten Schadens und neben Erstat-
tung seiner Arrest= und eines Drit-
theils sämtlicher Untersuchungs Kesten
zu zwanziemonatlicher Zuchthaus-
strafe mit derbem Willkomm und iu
nochherlger wenigstens sechsmonat-
licher Eiaschließung in ein Zwangs-
Arbeltshaus verurthellt, mach deren Er-
stehung er unter besondere polizeiliche
Aussicht gestellt werden soll;
b) Andreas Maver, belmathlos, wegen
dreier in Genossenschaft mit Gaunern
gerübten Dlebstähle, von welchen zoel
quallfielrt sind, und einer die Summe
eines großen Diebstabls welt übersteigt,
der dritte aber ausgezelchnet ist, dann.
wegen wiederholten Vagirens und Bet-
telns, auch wegen vor Geriche vorge-
brachter Lügen, mit Räcksichmahme
auf die wegen nachgefolgter Thellaahme
an Dilebstählen früher erstandene pein-
liche Stcafe, neben solldarischer Mit-
verbindlichkeik zum Ersatze des gestlfte-
ten Schadens, selner Arrest= und eines
Drittheils der Uotersuchungs Kosten
mit ein und zwanzlemonatlicher
Zuchthausstrafe und derbem Wlllkomm
belegt;
(c) Eoa Marla Beonner, von Egll-
gen, Oberamts Münfingen, weten nach-
gefolgter Thellmahme an zwelem Dieb-
stäblen, Concubinats und wiederholten
Vagirens, auch wegen Führung elnes
kalschen Namens und frechen Lügens
vor Gertch#, neben Rachßolung der ihr
früher zuerkannten, aber noch ulcht er-
standenen dreimonatlichen Zacht-
bausstrafe und nachhetigen wenigstens
sechomonatlichen Elöschllefung in
ein Zwangs, Arbeitshaus; unter der
Verbindlichkelt zum Ersotze den Scha-
dens, so wle ihrer Arrest= und eines
Sechsthells der Untersuchungs-Kesten
fzzu weiteter (tebentnonatticher Söcht-
bausstrafe verurtheilt, noch deren Er-
stehung sie unter polizeiliche Aufsicht zu
stellen;
d) Barbara Boni, von Wurmlingen,
Oberchnts Tuulingen, wegen nachgefolg-
ter Thellnahme an zweien Diebstählen,
doann wegen Concubinats, wlederpolter
Scortation, auch wlederholten Bettelns
und Vaglrens, neben der Verblodlichkeit