Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

nern derübten Diebstähle, von welchen 
der elne durch Einbrechen und Einstel- 
gen quallsicirt und dessen Gegenstand 
die Summe eines großen Diebstahis 
weit überstelzt, der andere aber ausge- 
zeichnet ist, dann wegen Concubinats, 
wlederholter Paßfälschung und wleder- 
bolten Vaglrens, neben solldarischer 
Mitoerbludlichkelt zum Ersetze des ver- 
nursachten Schadens und neben Erstat- 
tung seiner Arrest= und eines Drit- 
theils sämtlicher Untersuchungs Kesten 
zu zwanziemonatlicher Zuchthaus- 
strafe mit derbem Willkomm und iu 
nochherlger wenigstens sechsmonat- 
licher Eiaschließung in ein Zwangs- 
Arbeltshaus verurthellt, mach deren Er- 
stehung er unter besondere polizeiliche 
Aussicht gestellt werden soll; 
b) Andreas Maver, belmathlos, wegen 
dreier in Genossenschaft mit Gaunern 
gerübten Dlebstähle, von welchen zoel 
quallfielrt sind, und einer die Summe 
eines großen Diebstabls welt übersteigt, 
der dritte aber ausgezelchnet ist, dann. 
wegen wiederholten Vagirens und Bet- 
telns, auch wegen vor Geriche vorge- 
brachter Lügen, mit Räcksichmahme 
auf die wegen nachgefolgter Thellaahme 
an Dilebstählen früher erstandene pein- 
liche Stcafe, neben solldarischer Mit- 
verbindlichkeik zum Ersatze des gestlfte- 
ten Schadens, selner Arrest= und eines 
Drittheils der Uotersuchungs Kosten 
mit ein und zwanzlemonatlicher 
Zuchthausstrafe und derbem Wlllkomm 
belegt; 
(c) Eoa Marla Beonner, von Egll- 
gen, Oberamts Münfingen, weten nach- 
gefolgter Thellmahme an zwelem Dieb- 
stäblen, Concubinats und wiederholten 
Vagirens, auch wegen Führung elnes 
kalschen Namens und frechen Lügens 
vor Gertch#, neben Rachßolung der ihr 
früher zuerkannten, aber noch ulcht er- 
standenen dreimonatlichen Zacht- 
bausstrafe und nachhetigen wenigstens 
sechomonatlichen Elöschllefung in 
ein Zwangs, Arbeitshaus; unter der 
Verbindlichkelt zum Ersotze den Scha- 
dens, so wle ihrer Arrest= und eines 
Sechsthells der Untersuchungs-Kesten 
fzzu weiteter (tebentnonatticher Söcht- 
bausstrafe verurtheilt, noch deren Er- 
stehung sie unter polizeiliche Aufsicht zu 
stellen; 
d) Barbara Boni, von Wurmlingen, 
Oberchnts Tuulingen, wegen nachgefolg- 
ter Thellnahme an zweien Diebstählen, 
doann wegen Concubinats, wlederpolter 
Scortation, auch wlederholten Bettelns 
und Vaglrens, neben der Verblodlichkeit
	        
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