Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Nachdem  Wir  von  der  gedachten  Familienfideicommiß=  Errichtungsurkunde  Kenntniß
genommen,  und  eine  sorgfältige  Prüfung,  ob  die  Bestimmungen  dieser  letzteren  mit  dem
Königlichen  Familienstatute  vom  5.  August  1819  und  der  Verfassung  des  Königreiches  vereinbarlich
  seien,  zu  keinerlei  deßfallsiger  Beanstandung  Anlaß  gegeben:  so  wollen  Wir  andurch
der  am  siebzehnten  März  laufenden  Jahres  förmlich  errichteten  Familienfideicommiß-Urkunde
  Unsere  Allerhöchste  Bestätigung,  sowie  zugleich  die  Bewilligung  ertheilt  haben,  daß
diese  Urkunde  im  Gesetz=  und  Verordnungsblatte  des  Königreichs  veröffentlicht  werde.

So  geschehen  zu  Schloß  Berg,  den  26.  im  Monate  August  im  Jahre  Eintausend  achthundert
  siebzig  und  sechs.

Ludwig.

Dr.  von  Fäustle.  Dr.  von  Darenberger,  Siaaterach.

Auf  Königlich  Allerhöchsten  Befehl:

Der  General-Secretär:
Ministerialrath  Dr.  v.  Prestele.