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Nachdem Wir von der gedachten Familienfideicommiß= Errichtungsurkunde Kenntniß
genommen, und eine sorgfältige Prüfung, ob die Bestimmungen dieser letzteren mit dem
Königlichen Familienstatute vom 5. August 1819 und der Verfassung des Königreiches vereinbarlich
seien, zu keinerlei deßfallsiger Beanstandung Anlaß gegeben: so wollen Wir andurch
der am siebzehnten März laufenden Jahres förmlich errichteten Familienfideicommiß-Urkunde
Unsere Allerhöchste Bestätigung, sowie zugleich die Bewilligung ertheilt haben, daß
diese Urkunde im Gesetz= und Verordnungsblatte des Königreichs veröffentlicht werde.
So geschehen zu Schloß Berg, den 26. im Monate August im Jahre Eintausend achthundert
siebzig und sechs.
Ludwig.
Dr. von Fäustle. Dr. von Darenberger, Siaaterach.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General-Secretär:
Ministerialrath Dr. v. Prestele.