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Bekauntmachung, die Errichtung des Fideicommisses Tegerusee mit Zubehör durch Seine Rönigliche
Hoheit den Herzog Carl Theodor in Bayern betreffend.
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern, dann der Justiz.
In Folge der von Seiner Majestät dem Könige unter dem 26. August l. Is.
ertheilten Allerhöchsten Bewilligung wird die über die Errichtung des Fideicommisses Tegernsee
mit Zubehör durch Seine Königliche Hoheit den Herzog Carl Theodor in Bayern unter
dem 17. März l. Is. errichtete Urkunde, welche lautet wie folgt:
Wir
Carl Theodor,
Herzog in Bayern,
verordnen hiemit für Uns und Unsere Nachkommen, was folgt:
Unsere vielgeliebte Frau Großmutter, Weiland Majestät Königin-Wittwe
Karoline von Bayern, haben in Allerhöchstihrem Testamente vom zweiten Juni 1839 Anordnungen
getroffen, in deren Vollzug Unser vielgeliebter Oheim, Weiland Seine Königliche
Hoheit Prinz Carl Theodor von Bayern, letztwillig zu Unseren Gunsten
über das Ihm von Unserer vielgeliebten Frau Großmutter legatweise überlassene Besitzthum
in Tegernsee und Umgebung verfügt haben. Durch den Zusammenhalt dieser Allerhöchsten
und Höchsten Verordnungen sehen Wir Uns veranlaßt und verpflichtet, aus den
Uns angefallenen Bestandtheilen dieser Nachlässe ein Familienfideicommiß zu errichten, und
bestimmen daher, was folgt:
J.
Bestandtheile des Fideicommisses.
a. Immobilien.
1) Das Schloßgut Tegernsee, Landgerichts Tegernsee, sammt allen dazu gehörigen Gebäuden,
Grundbesitzen, Rechten und Gewerben, sammt dem Angermann-Gut, Haus-Nro.
28 im Steuerdistrict Ostin, kgl. Rentamts Miesbach, im Gesammtflächeninhalte
zu Tgw. 26,73 Dec.
2) Das Oekonomiegut zu Kaltenbrunn sammt Gebäuden und Gründen mit einem Gesammtflächeninhalte
von Tgw. 1092,80 Dere.
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