Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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3)  Die  Marmorbruch-Anstalt  in  der  Gemeinde  Kreuth  mit  einem  Gesammtflächeninhalte

von  Tgw.  8,  68  Dec.
4)  Das  Gut  in  der  Au,  Haus  Nr.  37,  Steuerdistrict  Wiessee,  kgl.  Rentamts  Miesbach,
mit  einem  Gesammtflächeninhalte  von  Tgw.  688,97  Dec.
5)  Die  Badanstalt  Kreuth  mit  allen  Gebäuden,  Gründen  und  Forstrechtsantheilen  mit
einem  Gesammtflächeninhalte  von  Tgw.  125,91  Dec.
Die  nähere  Beschreibung  dieser  unter  1—5  aufgezählten  Immobilien  ist  in  dem  hier
anliegenden  Auszuge  des  Hypothekenbuches  des  kgl.  Appellations-Gerichtes  in  München  de
dato  16.  November  1875  enthalten.

b.  Mobilien.

Diesem  Fideicommisse  sind  alle  jene  Vorräthe,  Mobilien  und  Außenstände  einverleibt,
welche  nach  den  Verlasseuschaftsverhandlungen  und  beziehungsweise  nach  den  hiebei  aufgenommenen
  Inventarien  aus  dem  Nochlasse  Ihrer  Majestät  der  Königin  Karoline  auf
Seine  Königliche  Hoheit  den  Prinzen  Carl  Theodor  von  Bayern  und  mit
den  für  Abgänge  gemachten  Ersetzungen  aus  Höchstdessen  Nachlasse  auf  Uns  übergegangen
  find.

 

c.  Werthpapiere.

Die  in  der  Anlage  verzeichneten  aus  einem  Vermächtnisse  Ihrer  Majestät  der  Königin
Elisabeth  von  Preußen  auf  Uns  erworbenen  Werthe  werden  dem  Fideicommisse  einverleibt.
  Die  Renten  dieser  Capitalien  sollen  ausschließlich  zum  Nutzen  des  Fideicommisses  und
namentlich  zur  Erhaltung  und  Verschönerung  der  Tegernsee'r  Anlagen  verwendet  werden.

II.
Lasten  des  Fideicommisses.

Auf  dem  Fideicommisse  lasten  außer  den  Staatssteuern  oder  sonstigen  öffentlichen  Umlagen
  die  im  vorerwähnten  Hypothekenbuchs-Auszug  verzeichneten  Reichnisse,  dann  die  in  der
letztwilligen  Verfügung  Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Prinzen  Carl  Theodor
von  Bayern  d.  d.  29.  April  1874  benannten  und  seither  weiter  anfallenden  Pensionen
der  Bediensteten  Weiland  Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Prinzen  Carl  Theodor
von  Bayern  sowie  der  Relicten  dieser  Bediensteten,  dann  nach  einem  Stiftungscapital
ad  500  fl.  ein  laut  mehrerwähnten  Hypothekenbuchs-Exrtracts  unterm  22.  Februar  1868