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Anmte, Unfazigkeits-Eeklsrung zu Be-
-klefdang einer Iffentlichen Stelle und
Zuerkennang samtlicher Untersuchungs-
.Koten, unter Einrechnung eines Theils.
De erstandenen Arrests, zweiner Festungs-
(Krafe von einem Jahr und acht
Monaten, mit angemessener Beschäftt-
gung innerhalb der Festung;
20. auf den Grund der von dem Ober-
amtagerichte Ulm geführten Untersuchungr
a) Ursule Jeblin, von Regglisweiler,
Oberamts Wiblingen, wegen drel klei-
ner, ersetter) aber In Genossenschaft ve#m
#bter Makkidiebstähle, welche bei derselben
e zwelten Rückfall begränden, vann.
wehen beharrlicher und frecher ügem
vor Gerichth zu elner kbrperlichen Zächtl-
qgLung mit zwanzig Ruthenstreichen, und-
ener Zuchthausstrafe #m Ludwigsburg
von eilf Monatem auch nachheriger
Einsperrung in dem Zwangs - Arbeits-
ause zu Ulm bis · zu erprobter· Besse-
mng., wenigstens aber auf die Dauer
von fuͤnf Monaten;
uI XÆader Ott, von Beutelreusch, Ober-
amts Wiblingen, wetzen drel kleiner er-
fetzter, aber in Genossenschaft verübter,
bel demfelben den drleren Räcfall be-
begründender Marktdiebstähle, dann
wegen beharrlichen und frechen #äug-
nens vor Gericht, zu elner kbrperllchen
Züchttgung von zwanzig Soockstrei-
chen, und ein jshriger Festungs-Ar-
beitsstrafe, auch nachheriger Einsper-
rung in das Zwangs= Arbeitshaus zu
Ulm bis zu erprobter Besserung, wenig=
stens aber auf die Dauer von sechs
Monaten.
Am 29. März istr
4. gegen die bel dem Oberamtsgerlchte
Klrchhelin In Umersuchung gekommene
Marla Dorothea Widmaler, von ell,
wegen mebrerer kleiner Hausdiebstähle,
von denen einer einem großen nahe kommt,
neben Verfällung in einen angemessenen
Well der Untersuchungs = Kosten, und
den Ersag des gestifteten Schadens, eine
echtmonstliche Zuchthausstrafe zu
kudwigsburg ausgesprochen worden.