bausstrafe, nebst einem ihrer koͤrperlichen
Beschaffenheit angemessenen Abschled,
und zu nachheriger Einschließung in ein
Zwangs= Arbeitshaus bis zu erprobter
Besserung, wenlgstens jedoch auf dle
Douer von fünf Monaten;
. ouf die ven dem Oberamtsgerichte Ludwigsburg
geführte Untersuchung:
) Georg Adam Jägle, von Eberdingen,
Oberamts Voihlugen, wegen wiederholten
Diebstahls, Conkublnats und
aglrens, neben dem Erfaße des Schadens
und Bezahlung selner Arrest-,
auch der Hälfte der Untersuchungs-Kosten
zu zwel und einhalb ähriger
Zuchthausstrafe mit Willkomm
und nachheriger Elnschließung in eln
Zwangs= Arbeitshaus bis zu erprobter
Besserung, wenigstens jedoch auf die
Dauer von achtzehen Monaten;
b.) Johanne Ellsabethe Weber, von
Freudenibal, Oberamts Besighelm, wegen
wlederholten Diebstahls, Conkubinats
und Vagirens, neben Erstattung
lbrer Arrest= Azungs= und der HFälfte
der Untersuchungs-Kosten, auch Ersatz
des Schadens zu achtzehenmonatlicher
Zuchthausstrafe und nachberiger
Einschließung in ein Zwangs-Arbaltshaus
auf neun Monate;
3. der zu Stuttgart in Untersuchung gekommene
Kuͤferknecht Ferdinand Danlel
Schwarz, von Muͤnster, Oberamts
Cannstadt, wegen wiederholten Dlebstahls
und Namens-Fälschung, neben dem Ersatze
des Schadens und Bezahlung seiner
Arrest= Azungs= und Untersuchungs-Kosten
zu drei und einhalbmonatlicher
Festungsstrafe;
4. die zu Ludwigsburg in Untersuchung
gekommene Christine Muͤnz, von Ulm,
wegen dritten Dlebstahles und Vagabundliät,
neben dem Ersetze des Schadens
und Bezahlung ibrer Arrest-Azungs=
und Untersuchungs-Kosten zu
achemonatlicher Zuchthausstrafe und
nachheriger Einschließung in ein Zwangs-Arbeltshaus
auf wenlgstens vier Monate.
Am 7. December wurde:
5. gegen Catharlne Eypple, von Feuerbach,
Amts-Oberamts Stuttgart, welche
zu Maulbronn in Verhaft kam, wegen
drictten Diebstahls, Angabe eines falschen
Namens und Geburtsorts vor Gericht,
auch wegen wlederholten Vaglrens und
Betitelns, neben Erstaltung sämtllcher
Arrest= Azungs= und Umtersuchungs-Kosten
elne achtmod natliche Zuchthausltrafe
und nachherige Einschließung in