Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Abzug der in den belden Finanz- Jahren 
von aa? denselben vorlaäͤufig geleisteten Un- 
tersluͤzdungen ron 22,800 fl. noch übrigen 
·54, 35 fl. als eine vom 1. Jull 1820 
mit 5 vom 200 verzinsliche Capitalschuld 
auf die Staats-Schulden-Zahlungs-Casse 
angewiesen. 
** 2. 
Die in dem Gesetze vom 13. März 2. 
J. V. 3 . ö. é6. 7. und 38. ausgespro- 
chenen Bestimmungen sinden auch hier An- 
wendung, in sofern die elnzelnen Verglesche 
nicht abwelchende Bedingungen enthalten. 
9. 3. 
Fuͤr die nun eltretende weitere Ver- 
mehrung der Staatsschuld um 336,185 fl. 
werden der Staats-Schulden-Zahlungs" 
Casse neue Deckungs-Müttel in der Maße 
590 
zugewiesen, daß der nach F. c. des Staats- 
Schulden= S#tatuts onzuwelsende jöbrliche 
Bellrag um die jener Capltal-Vermeh= 
rung entsprechende Zinslumme mit einem 
Jehentehell Zulage erhöht wird. 
Gegeben, Stitgart den 29. Juni 1817. 
Wilbelm. 
Der Minister des Innern: 
v. Otto. 
Der Minister der Finanzen: 
v. Weckherllin. 
Auf Befehl des Knigst 
Der Staats-Sekretär: 
Vellnagel.
	        
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