Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Nro. 45. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
.—— 
Sonntag den 8. Juli 1621. 
I. Unmittelbare Königliche Oekrete. 
Kelne. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements der Finanzen: 
des Finanz-Ministerium, 
Verordnung des Finanz-Ministeriums, die der Sta-Schulden-Zahlungs-Casse für das 
Jahr 1873 zugewiesenen Einnahmen kbetreffend. 
□G 
In Gemößbelt des Staats -Schulden- 
Statuts F. 4. ist der Schulden-Zahlungs= 
Caffe ihr eratmäßiger Foms für das Johr 
dom :½. Juli 1821 mlt. 1,3)5, coo fl. durch 
gemeinschafeliche Ueberelnkunft von folgen- 
den St##-Elnkänften angewlesen worden: 
1) von den Salz= Geföllen 400, voo fl. 
3) von dem Fonds der Dispo- 
figensCasse 
110,000 — 
3) von der Capital-Steuer. 68, ooo fl. 
4) von der Accise .. . .. 250,000 — 
65) von den Umgelds Gefallen Z0o, ooo — 
6) von der direkten Steuer 
auf Gebaͤude, Gewerbe und 
Grund= Elgenthum. 36%%00— 
1,3 1000 — 
Die Summen 1 und a sind von den 
betreffenden Haupt- Cassen in monaillhen