Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

„Real=  Beschwerden.
+.  9.

Die  auf  der  Ares  oder  auf  dem  Gebäude
  selost  bostenden  Real-Beschwerden,
wle  sie  y.  2  bei  der  Grundsteuer  bezeichnet
  werden,  und  bei  der  Einschätzung  nach
laufenden  Capleal-Werthen  nur  in  so  weit
zu  berücksichtlgen,  als  durch  site  der  Werih
elnes  G.  äudes  um  eine  ganze  Classen-Abthellung
  berabgedrückt  wird.

Real-Berechtigungen.
0.

Die  den  Gebzuden  anklebenden  Real-Berechtlzungen
  werden,  In  so  weit  sle  nicht
Gegeastände  der  Gewerbe  Steuer  fund,
C(ole  z.  B.  Wilrthschafts  Gerechtigkeiten),
oder  der  Grundsteuer,  (ole  z.  B.  ausgethellte
  Gemelnde-Güter)  bei  dem  Anschlag
der  Gebude  vberücksichtigt,  Indem  sle

a)  als  Gegen:  Rutzungen  von  Beschwer
den  von  diesen  obgezogen,  oder  wenn  ihnen

5)  kelne  Beschwerde  zur  Selte  Keht,  zu

dem  Werth  des  Gebäudes  zugelegt  werdea.



Gerechti#gkelten,  welche  auf  nicht  ausges
tbeisten  Gemeinde-Güt#n  beruben,  we#en
alcht  mit  den  Gebäuden  angeschlagen,  so#-dern
  jene  Güter  der  Grund-Stener  upter-G##nch.


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Vollziehung=9.
  11°5%

Die  zofolge  der  Ano#r#d#n#ung  vom  3.  Ros.
1818  aufgenommenen  Gebäude-Cadaster
werden  dem  jedigen  Gescháfre  zu  Grunde
gelegt,  es  bleibt  aber  der  Wollzlehung  überlassen,
  da  eine  vollständige  Revlflon  der
früberen  Aufnahme  eintreten  zu  lassen,  weo
elne  unrichtäge  Anwendung  der  Normen
Statt  gefunden  und  die  Schähung  kein
befriedigende#  Resultatz  gewährt  Hat.

Drittes  Kapitel.
B.  Gewerbe=  Steuer.
Gegenstand  der  Gewerbe-Steucr.
(„(„6.:—
Dlie  Gewerbe,  Steuer  rußt

)  auf  dem  Capital-Gewinn  der  Gewerbtreibenden;


b)  eouf  dem  Arbelts-Verdienst  derselben,
wie  er  theils  aus  ihrer  elgenen,  thells
aus  der  Arbelt  iPrer  Gehälfen,  theils
aus  dem  Betriehe  von  Maschluen  entsteht.


Unter  dem  Gewerbs-Kapital  i##  begrisfen
der  Werth  von
Waaren,
Geraͤthschaftenund

des  Geld-Kapital,