„Real= Beschwerden.
+. 9.
Die auf der Ares oder auf dem Gebäude
selost bostenden Real-Beschwerden,
wle sie y. 2 bei der Grundsteuer bezeichnet
werden, und bei der Einschätzung nach
laufenden Capleal-Werthen nur in so weit
zu berücksichtlgen, als durch site der Werih
elnes G. äudes um eine ganze Classen-Abthellung
berabgedrückt wird.
Real-Berechtigungen.
0.
Die den Gebzuden anklebenden Real-Berechtlzungen
werden, In so weit sle nicht
Gegeastände der Gewerbe Steuer fund,
C(ole z. B. Wilrthschafts Gerechtigkeiten),
oder der Grundsteuer, (ole z. B. ausgethellte
Gemelnde-Güter) bei dem Anschlag
der Gebude vberücksichtigt, Indem sle
a) als Gegen: Rutzungen von Beschwer
den von diesen obgezogen, oder wenn ihnen
5) kelne Beschwerde zur Selte Keht, zu
dem Werth des Gebäudes zugelegt werdea.
Gerechti#gkelten, welche auf nicht ausges
tbeisten Gemeinde-Güt#n beruben, we#en
alcht mit den Gebäuden angeschlagen, so#-dern
jene Güter der Grund-Stener upter-G##nch.
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Vollziehung=9.
11°5%
Die zofolge der Ano#r#d#n#ung vom 3. Ros.
1818 aufgenommenen Gebäude-Cadaster
werden dem jedigen Gescháfre zu Grunde
gelegt, es bleibt aber der Wollzlehung überlassen,
da eine vollständige Revlflon der
früberen Aufnahme eintreten zu lassen, weo
elne unrichtäge Anwendung der Normen
Statt gefunden und die Schähung kein
befriedigende# Resultatz gewährt Hat.
Drittes Kapitel.
B. Gewerbe= Steuer.
Gegenstand der Gewerbe-Steucr.
(„(„6.:—
Dlie Gewerbe, Steuer rußt
) auf dem Capital-Gewinn der Gewerbtreibenden;
b) eouf dem Arbelts-Verdienst derselben,
wie er theils aus ihrer elgenen, thells
aus der Arbelt iPrer Gehälfen, theils
aus dem Betriehe von Maschluen entsteht.
Unter dem Gewerbs-Kapital i## begrisfen
der Werth von
Waaren,
Geraͤthschaftenund
des Geld-Kapital,