Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

denheim  gefuͤhrten  Untersuchungs-Sache
gegen  Johann  Georg  Maier,  ven  Gussenstadt,
  erkannt,  daß  derselbe  wegen
verübter  sch  werer,  thätlicher  und  wörtlicher
  Injurien  gegen  den  gewesenen  Schulebelßen
  Maler  in  Gussenstadt,  und  gegen
den  nunmehrigen  Schultheißen  Fink  daselbst,
  sodann  wegen  vorgebrachter,  als
ungegründet  erfundener  Anschuldigungen
gegen  die  genannte  Schultheißen,  so
wle  wegen  respektwidrigen  Benehmens
vor  dem  Oberamt,  neben  Bezahlung
eines  Teils  der  Untersuchungs-Kosten,
von  seiner  Stelle  als  Obmann  der  Gemeinde
  =  Deputirten  zu  entfernen,  zu
Bekleldung  der  Stelle  eines  Mitglieds
des  Gemeinderaths  für  unfählg  zu  er-Uren,
  und  zu  dreimonatllcher  Festungsstrafe
  zu  verurtheilen  seye.
Am  1:.  December  wurde:

(.  2)  der  bel  dem  Oberamtsgerichte  Welzbeim
  In  Untersuchung  gestandene  Jacob
Schuster,  von  Pfablbronn,  Oberamis
Welzheim,  wegen  mehrerer  theils  alleln,
thells  in  Gevossenschaft  verübten  kleiner
und  erster  Diebstähle,  wovon  einer  qualifeirt
  und  zwel  ausgezelchnet  sind,  neben
Ersatz  des  Schadens  unter  solldarischer
Verbiadlichkelt,  und  Bezahlung  der  eigeaen
  Arrest=  Ajungs=  und  #  der  Untersuchungs-Kosten,

  zu  sechsmonatlicher
  Festungsstrafe;  sodann

b))  Jehannes  Straub,  von  Muthlangen,

Oberamts  Gmünd,  wegen  wiederhe#ten,
in  Gemeinschaft  mit  gedachtem  Schuster
verübten,  theils  qualificirten,  thells  ausgezeichneten
  Diebstahls,  neben  Ersetz
des  Schadens  sub  obligatione  in  solilum,
  und  Tragung  selner  elgenen
Arrest=  und  Azungs-,  auch  #/  der
Untersuchungs-Kosten,  zu  achtmonatlicher
  Festungsstrafe;  und

2Michael  Fütterling,  von  Muthlangen,

  wegen  dreier  mit  dem  erwähmen
Schuster  verübter  Diebstähle,  worunter
einer  ausgezelchnet  ist,  se  wie  wegen
Ankaufs  gestohlener  Waaren,  neben
gleichmäßlgem  Schadens-Ersatz,  #auch
Tragung  seiner  eigenen  Arrest=  und
Azungs  =  und  #36  an  den  Unterfuchungs-Kosten,
  zu  einer  ein  und  einhalbjährigen
  Festungsstrafe  und
nachheriger  wenigstens  sechsmonar:=licher
  Reclusion  in  ein  Zwangs:  *
beitshaus;  "

auch  an  demselben  Tag:

5ö.  der  bel  dem  Oberamtsgerschte  Gerabronn
  in  Untersuchun
hann  Georg  Brand
Oberamts  Gerabrenn,

6  gestandene  Jevon
  Kirchberg,
wegen  wiederholten