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Wirsch afts-Gesüche werden, im ganzen,
Oberam.is Bezirke nur von einem Ka-
meral-Beamten, und zwar von dem:.
jenigen besorgt, welcher hienach bezeicht.
net ist.
5) Die Erhebung der Wirthechafts-Ab-
gaben und die Besorgung des Kassen-
und Rechnungs-Wesene wird vorläuflg
den am Ende bezeichneten bisherigen
Ober-Umzgeldern, big zu ihrer ander:
mrugen Bestlmmung, gegen die im
Gesetz bestimmte Einzugs = Gebübr von
kr. vom Gulden, und unter der Fort-
dauer der von ihnen eingelegten Amts-
Ceutionen Übertragen, und ihnen zu-
gleich zur Pflicht gemacht, den. Kame-
ral: Verwaktern mit ihren Ansichten
und Erfahrungen bei dem Auschellungs-
Entwurf der Aversal-Summe an die
Hand zu gehen.
Kit dlesen Anordnungen haben nun dle
Oberämter ihre Amts= Angehbrigen, dle
Kameral = Verwalter aber die betreffenden
Ober: Umgelder bekannt zu machen, und ist.
die Austbeilung und Umlage der Umgelds-
Aoersal Summen für dus laufende Jahr
so lange noch lm Anstande zu lassen, bis
chye#n hlernächst dle Vollziehungs= Instrul
tion zukommen wlrd.'
Stungart den -4. Juli. 1837.
Jöger.
Verzeich niß
über die für die känftige Verwaltung und Erhebung der Wirihschaftt-
Abgaben bestimmten- Kameral-Beamten und Ober-Umgelder.
——
Kameralamt.
O#ber. Umgelder.
Oberamt.
1) Aalen. Aalen.
2) Balingen. Belingen.
3) Backnang. Backnang
4) Bestäbelm. Bletigheim.
:
5) Blberach Biberach.
6 Blaubeuren. Blaubenren ·
Boͤblingen· Sindelfingen.
Brackenheim.
8) Brackenheim..
Haas In Aalen.
Heller in Balingen.
Staudenmaler in Backnang.
Remppls in Blerigpelm.
Bux in Blberach.
Zaiger in Blauberen-
Kreußer in Büöbliugen.
Schillinger in Bräckenhelm.