Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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zu erhebenden Gefälle noch ven den 
Ober Elnbringereien an die Waisen- 
und Zuchebäuser einzullefern sind, se 
wird denfelben aufgegeben, die Rech- 
Sung v. . April bie 2. Juli sogleich 
abzuschließen, wie bisber reoldlren 
in lassen, und länestens innerhalb 
sechs Wochen die reoidirte Rechnung 
somt dem Gelobetrag bis 1. Juli 
berechnet, an das betreffende Waisen= 
und Zuchithaus elnzusenden, die selt dem 
1. Juli etwa erhebenen Gelder aber 
an die nun bestlmmen Erhebungs= 
Beamten segleich urkundlich zu über- 
geben. 
Dle Koͤnlgl. Beamten haben nun nech 
Anleltung dieser Vorschrift ungesaͤumt das 
Geeignete einzulelten und zu besorgen. 
Stuttgart den 18. August 1821. 
Fär den Minlster: 
Schmidlin. Welsser. 
.) Des Departements des Innees: 
des Ministerium des Innern. 
Verleihung der goldenen Civil- Veriienst, Mchaille an den Taubstummen-Leb#e- Alle zu Gmünd. 
Durch allerbbchstes Dekret vom al- d. 
M. baben Seine Klnigl. Mejestat 
dem Teubstummen-Lehrer Alle zu Gmünd 
wegen seiner Verdienste um den Uniterricht 
taubstummer Kinder und insbesondere in 
Bezlehung auf die von ihm veransteltete 
zwelte Ausgabe elner Schrift über viesen 
Gegenstand, dle goldene Cloll-Verdlenst- 
Medaille allergnädlast zu erthellen geruht. 
Stuttgart den 22. August 1821. 
Sclolis. 
III. Central-ELeitung des Wohlthärigkeits-Vereiné. 
Ausforderung zur sernern Theilnahme an den Jwecken des Wobltbätigkeits-Vereins. 
Die en sich gonz richtige Bemerkunz, 
daß dle Zahl und die Noch der Arwen im 
Kyalgreiche sich selt einigen Jahren beden- 
tend vermindert pabe, scheint bel Menchen 
die Melnung erzeugt zu haben, daß nun 
alle Noch und Armuth In dlesem Lande 
geboben, und daß eine fernere Fürsorge 
für die Armen und eine weltere Fortdauer 
des Wohlchsieelts-Perelne bersüsle seo. 
Die bffe#tliche Rechenschaft der unter-
	        
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