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der Untersuchungs-Kosten zu secheme-
natlicher Zuchthausstrafe in Ladwolgs=
burg mit Willkomm und Abschied
und nachheriger Rekluston von drei
Monaten verurtheilt; auch zugleich
verfügt, daß belde nach erstandener
Strafe unter strenge pollzelliche Aufsicht
gestellt werden sollen.
in einer viermenallichen Zuchehaus-
strafe in Markeröningen verurtheilt.
An demselben Tage wurde:
4. in der vor dem Oberamtsgerichte Gera-
bronn verhandelten Untersuchungssache
gegen Georg Adam Rltter, von Eng-
lertehausen, und dessen Schwester Era
Margaretha:
a)) gegen Erstern über die ihm unterm
16. Nov. v. J. wegen Versuchs eines
Den 9. August wurde:
5. in der vor dem Oberamtsgerichte Oeh-
zweiten qualifielrten Diebstahls zuer-
kannte und unterm #36. Juni d. J. von
der Rekurs = Behbrde bestätlgte drel-
und elnhalbmonatliche Festungsstrafe,
wegen mehrerer während der Verhand-
lungen des Rekurses in Genossenschaft
verübter Marktdiebstähle, neben Be-
lohlung seiner Arrest-, Azungs= und 3
der Untersuchungs-Kosten, eln Zusotz
von viermonatlicher Juchthous-
strafe in Gotteszell mie derbem
Willkomm und Abschied, und
nachberiger zweimonatlicher Ein-
sperrung in das Zwangs-Arbeltshaus in
Ellwangen, ausgesprochen, verselbe da-
tegen räcksichtlich der Anschuldigung el-
nes weitern in. gleicher Zelt verübten
Dlebstahls oon der Instanz entbunden;
b) Eva Margaretha Ritter aber wegen
olerten, kleinen Dlebstahls, neben Be-
lahlung ihrer Arrest-, Azungs= und 7
ringen verhandelten Untersuchungssache
gegen Jehann Georg Peter Friederich,
von Englertshausen, Oberamts Gera-
bronn, wegen klesnen, ersetzten, aber qua-
liszzirten Diebstahls, in Räcksicht auf seine
früber erstandene Correktionen, neben
Ersatz des Schadens und Bezahlung der
Arrest-, Azungs= und Untersuchungs-
Kesten eine fünfmonatliche Festungs-
Acrbeitsstrafe ausgesprochen.
An demselben Tage wurde:
6. gegen die bel dem Oberamtsgerschte Oeb-
ringen in Untersuchung gekommene Chri-
stine Lonise Hanselmonn, von Sin-
dringen, Oberamts Oehringen, wegen
sechster Scortation, außer der ihr schon
unter- dem 31. Mai 1816 wegen glel-
chen Vergehens zuerkannten, noch nicht
erstandenen dreimonatlichen Arbeilt
la herrschaftlichen Geschaͤften, neben Zu-
scheldung der Untersuchungs-Kosten, eine